Europäische Kommission
Kommission sendet Beschwerdepunkte an sechs Unternehmen und einen Handelsverband im Kartellfall für Kfz-Starterbatterien
Die Europäische Kommission hat die Hersteller von Autostarterbatterien Banner, Clarios (früher JC Autobatterie), Exide, FET (und dessen Vorgänger Elettra) und Rombat sowie den Branchenverband Eurobat und dessen Dienstleister Kellen über ihre vorläufige Einschätzung informiert, dass sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hätten, indem sie sich abgesprochen hätten, um die Preise für Autostarterbatterien, die an Automobilhersteller im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) verkauft werden, zu erhöhen.
Die Kommission befürchtet, dass die fünf Hersteller von Starterbatterien zwischen 2004 und 2017 neue Indizes entwickelt, veröffentlicht und deren Verwendung in ihren Preisverhandlungen mit Automobilherstellern vereinbart haben (das sogenannte „Eurobat-Prämiensystem“). Ziel dieses mutmaßlichen Verhaltens war die Festlegung eines wichtigen Elements des endgültigen Batteriepreises. Die Kommission befürchtet zudem, dass Eurobat und sein Dienstleister Kellen von diesem mutmaßlichen Verhalten wussten und aktiv dazu beitrugen, indem sie die Batteriehersteller bei der Entwicklung und dem Betrieb des Eurobat-Prämiensystems unterstützten.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würde dieses Verhalten einen Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53 des EWR-Abkommens, das Kartelle und andere restriktive Geschäftspraktiken verbietet. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis einer Untersuchung nicht vor.
EU-Wettbewerbskommissar Didier Reynders erklärte: „Ein wirksamer Wettbewerb erfordert, dass die Wirtschaftsteilnehmer unabhängig voneinander handeln und ihre Preise festlegen. Wir befürchten, dass die Batterielieferanten den Preiswettbewerb eingeschränkt und damit ihren Kunden, in diesem Fall den Automobilherstellern, und letztlich den europäischen Verbrauchern geschadet haben. Die Adressaten der Beschwerdepunkte haben nun die Möglichkeit, zu unseren Bedenken Stellung zu nehmen.“
Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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