EU
#CapitalMarketsUnion – Das Europäische Parlament unterstützt wichtige Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsplätzen und Wachstum

Die Kommission begrüßt die endgültige Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Gesetzgebung, die die Grundsteine für eine Kapitalmarktunion (CMU) legt.
Die Annahme einer beträchtlichen Zahl von Vorschlägen stellt einen weiteren Schritt hin zur Vollendung der Kapitalmarktunion dar, einer der wichtigsten politischen Prioritäten der Juncker-Kommission.
Das Projekt Kapitalmarktunion stand im Mittelpunkt der Ambitionen dieser Kommission, das Wachstum in Europa anzukurbeln, in Innovationen zu investieren und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Mit der Annahme von elf von 11 Vorschlägen wird die Kapitalmarktunion zu einem echten Investitionsmotor im Binnenmarkt. Sie eröffnet EU-Unternehmen zusätzliche Finanzierungsquellen und Bürgern Möglichkeiten, für ihre Zukunft zu sparen. Die Kapitalmarktunion lenkt Investitionen in umweltfreundliche Projekte und trägt so zur nachhaltigen und klimaneutralen Agenda der EU bei. Eine starke Kapitalmarktunion ist zudem notwendig, um die Bankenunion zu ergänzen und die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die internationale Rolle des Euro zu stärken.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, sagte: „Die Kapitalmarktunion wird es Unternehmen ermöglichen, sowohl im Inland als auch in der gesamten Union mehr Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, und den Verbrauchern mehr Möglichkeiten bieten, für ihre Zukunft zu sparen.“ Alternative marktbasierte Finanzierungsquellen sind besonders wichtig für die Finanzierung von Innovation, Unternehmertum und Start-ups, die die wichtigsten Motoren für die Schaffung von Arbeitsplätzen sind. Während das Projekt allen Mitgliedstaaten zugute kommen wird, wird es vor allem die Wirtschafts- und Währungsunion stärken, indem es die private Risikoteilung fördert.“
Jyrki Katainen, Vizepräsident für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, erklärte: „Die Kommission hat ihre Zusage erfüllt, bis 2019 die Grundsteine für eine Kapitalmarktunion zu legen. Die Kapitalmarktunion trägt direkt zum Ziel der Juncker-Kommission bei, Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum durch die Diversifizierung der marktbasierten Finanzierung für europäische Unternehmen zu fördern. Wir haben nun die Grundlagen für die Kapitalmarktunion gelegt, und die Bemühungen müssen auch in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden, damit große und kleine Unternehmen, Anleger und Sparer weiterhin von den Vorteilen profitieren können.“
Insgesamt werden alle angenommenen Vorschläge dazu beitragen, die Ziele der Kapitalmarktunion – innovative Finanzierungen und die Schaffung zusätzlicher Investitionsmöglichkeiten – von der lokalen bis zur europäischen Ebene zu erweitern. Jeder Vorschlag deckt einen spezifischen Handlungsrahmen ab:
Kollektive Investmentfonds: Durch die Beseitigung regulatorischer Hürden für Investmentfonds und divergierender nationaler Vorschriften wird dieser Vorschlag den Wettbewerb steigern und den Vertrieb von Investmentfonds innerhalb der EU erleichtern, was den Anlegern mehr Auswahl, besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und besseren Schutz bietet.
Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs).: Diese Überprüfung wird das europäische System der Finanzaufsicht effektiver und effizienter machen. Neben vielen Zielen wird die Reform auch eine proaktive und schnelle Überwachung der Geldwäscherisiken im Finanzsektor gewährleisten. Es wird dafür sorgen, dass die Regeln in der gesamten EU gleichmäßig durchgesetzt werden, und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Koordinierungsrolle in den Bereichen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übertragen.
Überprüfung der Wertpapierfirmen: Diese überarbeitete Gesetzgebung wird verhältnismäßigere Regeln und eine bessere Aufsicht für alle Wertpapierfirmen in Bezug auf Kapital-, Liquiditäts- und andere Risikomanagementanforderungen gewährleisten und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen großen und systemrelevanten Finanzinstituten gewährleisten. Außerdem werden die Gleichwertigkeitsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Drittlandfirmen gestärkt und klargestellt.
Gedeckte Schuldverschreibungen: Diese Gesetzgebung wird dank eines harmonisierten EU-Rahmens die Entwicklung von Finanzinstrumenten fördern, die von Banken ausgegeben werden, um die Wirtschaft in der gesamten EU zu finanzieren.
Wachstumsmärkte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).: Die verabschiedeten Regeln werden den Zugang von KMU zu öffentlichen Märkten billiger und einfacher machen, unter anderem über eine Kategorie von Handelsplätzen, die sich an kleine Emittenten richten.
Offenlegungspflichten zu nachhaltigen Investitionen: Als Teil der Aktionsplan für nachhaltige FinanzenDiese Regeln werden die Offenlegung „grüner“ Informationen durch Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endanlegern stärken und verbessern.
Regulierung der europäischen Marktinfrastruktur (EMIR) 2.2: Diese Gesetzgebung wird eine strengere und wirksamere Aufsicht über zentrale Gegenparteien (CCPs) gewährleisten, die Dienstleistungen für die EU anbieten. Letztendlich wird dies zur Wahrung der Finanzstabilität in der EU beitragen.
EMIR-REFIT: Diese Reform wird einfachere und verhältnismäßigere Regeln für außerbörsliche Derivate schaffen und dazu beitragen, die Kosten und den Regulierungsaufwand für die Marktteilnehmer zu reduzieren, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.
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