Arbeitsumfeld
Die Europäische Kommission begrüßt die Stellungnahme der #EuropeanChemicalsAgency zur Beschränkung der Verwendung von #Microplastics absichtlich zu Produkten
Im Rahmen der EU-KunststoffstrategieAuf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Gesundheits- und Umweltrisiken absichtlich zugesetzter Mikroplastik bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt wäre. Der Bericht deckt eine Vielzahl von Sektoren ab Kosmetikindustrie für Landwirtschaft und Bauwesen.
Er prüft die verfügbaren wissenschaftlichen Informationen zu den Gefahren von Mikroplastik, identifiziert deren Verwendung und Emissionen und versucht, deren Risiken in diesen Bereichen zu bewerten. Der für Umwelt, Fischerei und maritime Angelegenheiten zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Ich freue mich, dass die Arbeiten zur Beschränkung der Verwendung von Mikrokunststoffen, die absichtlich zu Produkten hinzugefügt werden, Fortschritte machen. Die EU ist die erste, die alle absichtlich in Produkten hinzugefügten Mikroplastiken anspricht, und nicht nur Mikrokügelchen, die in Kosmetika verwendet werden. Dies ist Teil unseres umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung von Mikroplastik, die potenziell schädlich für das Leben im Meer sind und in unsere Nahrungskette gelangen, wobei bisher unbekannte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bestehen. “
Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: „Die EU hat sich verpflichtet, Mikroplastik zu reduzieren, und die Untersuchung der ECHA ist ein wichtiger erster Schritt zur Bekämpfung von Mikroplastik, das absichtlich in Produkten verwendet wird. Es gibt Alternativen, um Mikroplastik zu ersetzen – wir brauchen eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie, um eine echte Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu erreichen.“
Die von der Beschränkung betroffenen Mikroplastikpartikel finden in zahlreichen Branchen Anwendung bei Verbrauchern und Fachleuten. Sie werden in Kosmetika, Reinigungs- und Pflegemitteln, Farben, Tinten und Beschichtungen, Baumaterialien und Arzneimitteln sowie in weiteren Produkten für Landwirtschaft, Gartenbau und die Öl- und Gasindustrie verwendet. Nach der heutigen Veröffentlichung wird der Bericht von den ECHA-Ausschüssen geprüft und im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation konsultiert. Die von der Beschränkung betroffenen Branchen sollten den Prozess aufmerksam verfolgen und im Rahmen der öffentlichen Konsultation ihren Beitrag leisten. Die ECHA-Ausschüsse werden ihre Stellungnahmen formulieren und diese voraussichtlich im Frühjahr 6 an die Europäische Kommission übermitteln. Die Europäische Kommission kann dann eine Änderung der REACH-Verordnung vorschlagen.
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