Usbekistan
Über das Referendum entscheidet der Verfassungsgerichtshof

Bei einer Sitzung des Verfassungsgerichts der Republik Usbekistan wurde die Frage der Einhaltung der Verfassung der Republik Usbekistan durch die Entscheidung der Gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan „Über die Abhaltung eines Referendums der Republik Usbekistan zum Entwurf des Verfassungsgesetzes der Republik Usbekistan „Über die Verfassung der Republik Usbekistan“ (mit Anhang), schreibt M. Komilova, Korrespondent der UZ.
Die Gerichtssitzung wurde vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Mirzo Ulugbek Abdusalomov geleitet.
Der stellvertretende Vorsitzende des Verfassungsgerichts der Republik Usbekistan, Askar Gafurov, sprach zu dem Treffen.
Wie bereits erwähnt, wurden Mechanismen eingeführt, um die Meinungen und Vorschläge der Bürger zum Gesetzentwurf zusammenzufassen und darauf zu reagieren. Über die elektronische Plattform meningkonstitutsiyam.uz, das Callcenter, den Postdienst, Mahallas, lokale Räte der Volksabgeordneten und soziale Netzwerke gingen mehr als 220,000 Vorschläge von Bürgern ein. Die Entscheidung über das Referendum der Republik Usbekistan und die Festlegung des Datums für dessen Abhaltung ist die gemeinsame Zuständigkeit der gesetzgebenden Kammer und des Senats. Gemäß Artikel 78 der Verfassung der Republik Usbekistan wird die in der Berufung der gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis spezifizierte Angelegenheit nach Genehmigung durch den entsprechenden Beschluss des Senats umgesetzt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Mirzo Ulugbek Abdusalomov verlesen.
Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts, der Entscheidung der Gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan „Über die Abhaltung eines Referendums der Republik Usbekistan über den Entwurf des Verfassungsgesetzes der Republik Usbekistan „Über die Verfassung der Republik Usbekistan“ vom 10. März 2023 (mit Anhang) entspricht der Verfassung der Republik Usbekistan.
Keine Umstände standen der Unterbreitung des Entwurfs des Verfassungsgesetzes durch ein Referendum entgegen. Die Unterbreitung des Verfassungsgesetzentwurfs zur Volksabstimmung wird als verfassungskonform anerkannt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wird der gesetzgebenden Kammer und dem Senat des Oliy Majlis übermittelt.
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