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Sind Internetinhalte in Usbekistan immer noch eingeschränkt?

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Viele Länder auf der ganzen Welt haben beschlossen, ihre eigenen nationalen Ansätze zur Regulierung der Nutzung des Internets zu entwickeln. Solche Versuche hatten unterschiedlichen Erfolg und manchmal unerwartete Folgen. Dies ist in einer wachsenden Zahl von Ländern zu beobachten, in denen in den letzten Jahren entschieden wurde, den Zugang zu Internetinhalten zu beschränken, Staatliche Aufsichtsbehörde für die Kontrolle im Bereich der Informatisierung und Telekommunikation der Republik Usbekistan.

Heute gibt es kaum noch einen Staat auf der Welt, der die Praxis der Beschränkungen der Internetnutzung nicht anwendet. Der Grad der Hemmwirkung ist sehr unterschiedlich. Wenn die Technologien, die das Internet implementieren, neutral sind, dann ist ihre Anwendung an die allgemeinen Merkmale des nationalen politischen Systems gebunden. Daher wird die Gesetzgebung zur Regulierung des Internets von politischen Zielen bestimmt, daher haben die Regeln für die Nutzung von Technologien im Netzwerk eine nationale und politische Dimension.

Analysiert man die Erfahrungen mit der rechtlichen Regulierung der Verbreitung (illegaler) Informationen im Internet in entwickelten Ländern, lassen sich drei Hauptmodelle ausmachen.

Das erste Modell ist "Inhaltsfilterung". Eines der wichtigsten Mittel für eine solche Filterung sind Firewalls. Firewalls werden von ISPs sowohl zum Schutz vor Viren und Hackern als auch zum Blockieren des Zugriffs auf Websites einer bestimmten Richtung verwendet. Vertreter dieses rechtlichen Regulierungsansatzes sind die Vereinigten Staaten.

Das zweite Modell übernimmt die Verantwortung des Anbieters für alle Handlungen des Benutzers. Zum Beispiel, in Frankreich, am 19. März 2000, verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der ISPs dazu verpflichtet, Informationen über die Autoren von Websites an interessierte Dritte weiterzugeben, unter Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung einer Freiheitsstrafe. Ein weiteres Gesetz vom 22. März 2000 verpflichtete die Eigentümer aller Websites des Landes zur Registrierung und machte ISPs strafrechtlich haftbar, wenn sie Hosting-Dienste für nicht identifizierte Benutzer bereitstellten. Gleichzeitig müssen die Autoren von Websites, die auf französischen Servern gehostet werden, ihre persönlichen Daten an ISPs übermitteln, bevor die Website im Internet verfügbar ist. Wie Sie sehen können, beseitigt dieses Gesetz die Anonymität und führt eine Zensur auf ISP-Ebene ein.

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Dänemark, Belgien und Niederlande können als Vertreter des zweiten Modells angesehen werden.

In Dänemarkwird ein vereinfachtes Verfahren zum Schließen von Internetseiten verwendet. Hier gehört das Eigentum an allen Internetressourcen dem Staat. Es reicht aus, einen Antrag auf Schließung der Website zu stellen, der die Notwendigkeit der Beendigung der Website begründet.

Die Beschwerdekommission für Internet-Websites kann nach Prüfung der Argumente die Website mit illegalen Inhalten schließen.

Die Verantwortung der Internetdienstanbieter für die Veröffentlichung rechtswidriger Informationen auf Servern ist in den nationalen Rechtsvorschriften von vorgesehen Belgien.

Die Gesetzgebung v Niederlande sieht die Verpflichtung der Anbieter vor, spezielle Geräte zu installieren, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, Informationen zu überwachen, sowie alle Benutzeraufzeichnungen, einschließlich der personenbezogenen Daten, drei Jahre lang zu speichern.

Das dritte Modell der Regulierung der Internetbeziehungen befreit den ISP von der Haftung, wenn er bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Art der Bereitstellung von Diensten und die Interaktion mit den Gegenständen des Informationsaustauschs erfüllt. Deutschland lassen sich auf dieses Modell der gesetzlichen Regelung zurückführen.

Eine verwaltungsrechtliche Haftung von ISPs für das Einstellen rechtswidriger Inhalte ist laut Telekommunikationsgesetz nur dann gegeben, wenn sie Eigentümer dieser Informationen sind oder diese wissentlich unter Bezugnahme auf andere Quellen verbreiten.

Gemäß dem Gesetz der Republik Usbekistan „Über die Informatisierung“ sind die Hauptrichtungen der staatlichen Politik im Bereich der Informatisierung die folgenden:

- die Verwirklichung der verfassungsmäßigen Rechte jedes Bürgers der Republik Usbekistan, Informationen frei zu erhalten und zu verbreiten und Zugang zu Informationsressourcen zu gewähren;

- die Schaffung aller günstigen und umfassenden Bedingungen für den Zugang zu internationalen Informationsnetzen und zum World Wide Web.

Insbesondere die zuständigen Ministerien und Behörden in Usbekistan arbeiten derzeit daran, Bedingungen für den freien Zugang zu ausländischen sozialen Netzwerken und Messengern auf dem Territorium der Republik zu schaffen.

Das Gesetz der Republik Usbekistan „Über Grundsätze und Garantien der Informationsfreiheit“ regelt Maßnahmen zur Informationssicherheit und gilt als grundlegend, auf deren Grundlage die Öffentlichkeitsarbeit beim Empfang, der Nutzung und Speicherung von Daten im Bereich der Informationstechnologie, einschließlich der Informationssicherheit, geregelt wird .

Gemäß Artikel 14 dieses Gesetzes wird die Informationssicherheit der Gesellschaft erreicht, indem die Entwicklung der Grundlagen einer demokratischen Zivilgesellschaft, der Medienfreiheit, der Verhinderung illegaler Informationen und der psychologischen Auswirkungen auf das öffentliche Bewusstsein sichergestellt wird.

Die Republik Usbekistan ist durch die Resolution Nr. 127-I des Oliy Majlis (Parlament) vom 31. August 1995 dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten – dem Pakt der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Im Jahr 2020 nahm die Delegation Usbekistans unter der Leitung von Akmal Saidov, erster stellvertretender Sprecher der gesetzgebenden Kammer des Oliy Majlis, Direktor des Nationalen Zentrums für Menschenrechte, an der 128th Sitzung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen (HRC) in Genf.

Die Delegation Usbekistans stellte den fünften periodischen Bericht Usbekistans über die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) vor.

In seiner Eröffnungsrede informierte der Leiter der Delegation, Herr A.Saidov, ausführlich über die wichtigsten Richtungen und Erfolge bei der Umsetzung der Bestimmungen des Paktes in Usbekistan.

Während des interaktiven Dialogs begrüßten die Sachverständigen des Ausschusses die Fortschritte bei der Entwicklung der Menschenrechtskultur in Usbekistan, die nach der Wahl von Shavkat Mirziyoyev zum Präsidenten des Landes erzielt wurden. Die Experten nahmen mit Genugtuung den Rückgang der Gefängnispopulation, das Verbot der Verwendung von unter Folter erlangten Beweisen sowie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter zur Kenntnis.

Besonders hervorzuheben ist, dass die geltende Gesetzgebung entsprechend geändert wurde, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu liberalisieren. Insbesondere wurde die Freiheitsstrafe wegen Verleumdung und Beleidigung abgeschafft.

In den letzten Jahren wurde die Wiederherstellung des technischen Zugangs zu den Web-Ressourcen einer Reihe ausländischer Publikationen und Menschenrechtsorganisationen sichergestellt. Dazu gehören die Websites von Voice of America, Eurasianet, BBC, Deutsche Welle, Amnesty International, Human Rights Watch, Reporter ohne Grenzen (Reporters Sans Frontières) etc.

Im „Press Freedom Index“ für 2022 verbesserte sich Usbekistan um 24 Punkte gegenüber dem Vorjahreswert.

UsbekistanDer Ansatz von s zur Internetregulierung kann im Vergleich zu anderen entwickelten Ländern als liberaler angesehen werden. Die Zugriffsregulierung (Inhaltsbeschränkung) erfolgt in folgenden Bereichen:

- der Schutz vor negativen Auswirkungen auf die jüngere Generation und der Schutz persönlicher, personenbezogener Daten;

- Schutz vor Inhalten, die als terroristische, extremistische, radikale oder hasserfüllte Inhalte einzustufen sind.

In diesem Zusammenhang geben wir einen Überblick über die Artikel der Gesetze der Republik Usbekistan, nach denen der Zugriff auf illegale Inhalte oder eine Internetressource, die solche Informationen enthält, geregelt ist.

In Übereinstimmung mit Artikel 121 des Gesetzes der Republik Usbekistan "Über die Informatisierung" -

Der Eigentümer einer Website und/oder einer Seite einer Website oder einer anderen Informationsquelle, einschließlich eines Bloggers, ist verpflichtet, die Nutzung seiner Website und/oder einer Seite einer Website oder einer anderen Informationsquelle im Internet nicht zu gestatten welche öffentlichen Informationen veröffentlicht werden, für die folgenden Zwecke

- die Propaganda von Krieg, Gewalt und Terrorismus sowie die Ideen von religiösem Extremismus, Separatismus und Fundamentalismus;

- die Verbreitung von Informationen, die zu nationaler, rassischer, ethnischer oder religiöser Feindschaft aufstacheln;

- die Propaganda für Pornografie, einen Kult der Gewalt und Grausamkeit sowie die Aufforderung zum Selbstmord und andere verbotene Inhalte.

Wie überall auf der Welt besteht ein dringendes Problem darin, Kinder vor den traumatischen Auswirkungen negativer Informationen auf ihre zerbrechliche Psyche zu schützen, die bei einem Kind bösartige Tendenzen entwickeln können.

Aufgrund der fehlenden Lebenserfahrung und ihrer fragilen Psyche sind die Kinder mehr als andere der Beeinflussung durch Computerspiele, Mobilfunk, Werbung und insbesondere durch das World Wide Web des „Internets“ ausgesetzt.

Das Gesetz der Republik Usbekistan „Zum Schutz von Kindern vor gesundheitsschädlichen Informationen“, nämlich Artikel 16, klassifiziert Informationen als schädlich für die Gesundheit von Kindern.

Darüber hinaus nach Artikel 18 des Gesetzes der Republik Usbekistan „Zur Beschränkung des Vertriebs und der Verwendung von Alkohol- und Tabakprodukten“, Werbung für alkoholische und Tabakerzeugnisse ist nicht gestattet. Zusammen mit diesem, Artikel 23 des Gesetzes der Republik Usbekistan „Über Werbung“ verbietet die Werbung für Tabak, Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke jeglicher Stärke.

Nach Angaben des „Verordnung über das Verfahren zur Registrierung und Nutzung von Domainnamen in der Domain „UZ“ (registriert vom Justizministerium der Republik Usbekistan am 23. Juni 2008 unter der Nummer Nr. 1830), der Domänennamen-Administrator (Eigentümer der Website) haftet für die Veröffentlichung von Informationen, die gegen die Gesetzgebung der Republik Usbekistan verstoßen. Der Domainnamen-Verwalter ist verpflichtet, im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den mit seinem Domainnamen verbundenen Rechtsverstoß zu beseitigen, sobald er davon Kenntnis erlangt.

Das Verfahren zur Beschränkung des Zugangs zu Internet-Websites außerhalb der „UZ“-Zone, die die Verbreitung von Informationen enthalten, deren Verbreitung durch die Gesetzgebung der Republik Usbekistan verboten ist, wird durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Information“ festgelegt Sicherheit im Weltinformationsnetz Internet“ Nr.707 vom 5. September 2018.

Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird die Zugriffsbeschränkung auf Websites und/oder Seiten von Websites im Internet von einer speziell autorisierten Stelle in strikter Übereinstimmung mit den Normen der nationalen Gesetzgebung durchgeführt.

Die staatliche Politik im Bereich der Informatisierung zielt darauf ab, ein integrales und autarkes nationales Informationssystem zu schaffen, das die aktuellen globalen Trends in der Entwicklung und Verbesserung von Informationsressourcen, -technologien und -systemen berücksichtigt.

Bis heute arbeitet die Republik Usbekistan weiter an der Verbesserung der rechtlichen Regulierung der Verbreitung von Informationen im Internet und berücksichtigt dabei die aktuellen Trends in der Entwicklung der Informationstechnologie in der Welt.

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