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Ukraine

Vorübergehender Schutz für 4.40 Millionen im Februar 2026

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Am 28. Februar 2026 werden insgesamt 4.40 Millionen Nicht-EU Bürger, die aus der Ukraine geflohen waren vorübergehender Schutz Status in der EU. Im Vergleich zu Ende Januar 2026 stieg die Gesamtzahl der Personen aus der Ukraine, die unter vorübergehendem Schutz stehen, um 22.415 (+0.5 %).

Die EU-Länder mit der höchsten Zahl vorübergehend Schutzberechtigter aus der Ukraine waren Deutschland (1 267 475 Personen; 28.8 % der EU-Gesamtzahl), Polen (966 595; 22.0 %) und Tschechien (399 630; 9.1 %).

In 24 EU-Ländern stieg die Zahl der Personen unter vorübergehendem Schutz. Die drei größten absoluten Zuwächse verzeichneten Deutschland (+7.245; +0.6 %), Tschechien (+2.445; +0.6 %) und Spanien (+2.425; +0.9 %). Rückgänge gingen in Estland (-710; -2.1 %), Frankreich (-465; -0.9 %) und Luxemburg (-5; -0.1 %) zu.

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Quelldatensätze: migr_asytpsm , migr_asytpspop

Die höchsten Quoten an Empfängern von vorübergehendem Schutz pro tausend Einwohner wurden in Tschechien (36.6), Polen (26.5) und der Slowakei (26.0) beobachtet, während der entsprechende Wert auf EU-Ebene bei 9.8 pro tausend Einwohner lag.

Am 28. Februar 2026 stellten ukrainische Staatsbürger über 98.4 % der vorübergehend Schutzberechtigten in der EU. Erwachsene Frauen machten 43.5 % der Schutzberechtigten aus. Minderjährige stellten fast ein Drittel (30.2 %), während erwachsene Männer etwas mehr als ein Viertel (26.3 %) der Gesamtzahl ausmachten.

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Die in diesem Artikel dargestellten Daten beziehen sich auf die Zuweisung des vorübergehenden Schutzstatus basierend auf Durchführungsbeschluss 2022/382 des Rates vom 4. März 2022, in der festgestellt wurde, dass es infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu einem Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine kommt, und in der ein vorübergehender Schutz gewährt wird.

Am 13. Juni 2025 wurde die Der Europäische Rat verabschiedete den Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für diese Personen vom 4. März 2026 bis zum 4. März 2027.

Weitere Informationen

Methodische Anmerkungen

  • Die Struktur der Leistungsempfänger nach Alter und Geschlecht wurde auf Basis der verfügbaren Daten berechnet, wobei die Kategorie „unbekannt“ unberücksichtigt blieb.
  • Vorübergehender Schutz wird nur im Falle eines Massenzustroms oder eines unmittelbar bevorstehenden Massenzustroms von Binnenvertriebenen aus Drittstaaten gewährt, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Diesen Menschen wird sofortiger und vorübergehender Schutz gewährt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Asylsystem den Zustrom nicht ohne negative Auswirkungen auf seine effiziente Funktionsweise bewältigen kann, zum Wohle der Betroffenen und anderer Schutzsuchender.
  • Das Verfahren zur Abmeldung von Personen, die unter vorübergehendem Schutz stehen, ist von Land zu Land unterschiedlich und kann, wenn es nicht kontinuierlich angewendet wird, zu erheblichen monatlichen Rückgängen der Zahl der registrierten Leistungsempfänger führen.
  • Gegebenenfalls ergeben die Daten aufgrund von Rundungen nicht 100 %.

Länderhinweise

  • Frankreich: Die Daten beinhalten in der Regel keine Minderjährigen.
  • Spanien, Zypern und Griechenland: Die Daten zur Anzahl der Personen, die am Monatsende unter vorübergehendem Schutz standen, beinhalten auch einige, deren vorübergehender Schutzstatus nicht mehr gültig war.

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