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Ukraine

Die Kommission ergreift vorbereitende Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Ukraine und zur Steigerung der Drohnenproduktion.

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Am 1. April 2026 leitete die Europäische Kommission vorbereitende Schritte für die Umsetzung der 90 Milliarden Euro Ukraine-Unterstützungskreditmit dem Ziel, die notwendige Haushaltsunterstützung zu sichern und die dringende Rüstungsbeschaffung für die Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 zu beschleunigen.

Die Kommission schlägt vor, im Jahr 2026 45 Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine zu mobilisieren.

Nach der positiven Bewertung der von der Ukraine am 24. März 2026 vorgelegten ukrainischen Finanzierungsstrategie durch die Kommission enthält der heute angenommene Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates die Bestimmung von 45 Milliarden Euro für die Ukraine Bis zum 31. Dezember 2026. Der verbleibende Teil des 90-Milliarden-Euro-Darlehens ist für das kommende Jahr vorgesehen. Nach Annahme der verfügbaren Finanzhilfe durch den Rat wird die Kommission die erste Auszahlung an die Ukraine so bald wie möglich veranlassen. Dies erfolgt zusätzlich zu den Beiträgen internationaler Geber und berücksichtigt die externe Finanzierungslücke und den Verteidigungsbedarf der Ukraine. Dieser Vorschlag legt auch die Aufteilung zwischen Rüstungsbeschaffung und Budgethilfe fest: Die Budgethilfe wird bis zu 16.7 Milliarden Euro betragen und zu gleichen Teilen aufgeteilt werden zwischen Ukraine-Einrichtung und Makrofinanzielle HilfeDie Unterstützung für die ukrainische Verteidigungsindustrie wird sich auf 28.3 Milliarden Euro belaufen. Die Budgethilfe ist an strenge Auflagen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit geknüpft, wobei der erste Teil über makrofinanzielle Hilfe bereitgestellt werden soll.

Die Kommission gestattet die Anwendung von Ausnahmeregelungen für die Beschaffung von Drohnen.

Als Land im Kriegszustand ist die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine von der schnellen Verfügbarkeit kritischer Güter in den benötigten Mengen und innerhalb kürzester Zeit abhängig. Die Kommission hat daher heute auch einen Beschluss gefasst, der der Ukraine die Nutzung von Ausnahmeregelungen für die Beschaffung von Drohnen ermöglicht. Dies unterstützt die Vorbereitungen für die ersten dringenden Rüstungsbeschaffungen im Rahmen des entsprechenden Instruments. In den kommenden Monaten werden weitere Beschaffungspläne für andere Rüstungsgüter, darunter Raketen und Munition, folgen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Genehmigung der Hilfe für die Ukraine bis 2026 wird nun dem Rat zur Annahme vorgelegt. Auf Grundlage dieses Vorschlags werden die Mitgliedstaaten über die Verteilung der Unterstützung im Rahmen des Ukraine-Unterstützungsdarlehens für 2026 entscheiden, unter anderem über die Ukraine-Fazilität, makrofinanzielle Hilfe und Rüstungsbeschaffung.

Sobald der Rat die Rechtsgrundlage verabschiedet hat, die die Kommission zur Aufnahme von Krediten auf den Märkten ermächtigt, werden die verbleibenden rechtlichen und operativen Vorkehrungen, die für die ersten Auszahlungen und die Durchführung von Beschaffungen erforderlich sind, von der Kommission, der Ukraine und den Mitgliedstaaten finalisiert.

Wie auch andere finanzielle Hilfen der EU für die Ukraine wird dieses Instrument mit strengen Schutzmaßnahmen und Auflagen verbunden sein, unter anderem in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Korruptionsbekämpfung und den Schutz der finanziellen Interessen der Union.

Hintergrund

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben die EU und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine insgesamt 195 Millionen Euro an Unterstützung zukommen lassen, darunter 3.7 Milliarden Euro aus den Erlösen beschlagnahmter russischer Vermögenswerte – mehr als jeder andere Partner.

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Laut Einschätzungen der Ukraine deckt das Ukraine-Unterstützungsdarlehen zwei Drittel des gesamten Finanzierungsbedarfs der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ab. Internationaler WährungsfondsDie fortgesetzte und koordinierte Unterstützung durch internationale Partner bleibt daher unerlässlich, einschließlich der fristgerechten Erfüllung der Verpflichtungen der G7 für 2026 und darüber hinaus, auch im Rahmen der G7-geführte ERA-Kreditinitiative.

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