europäischer Rat
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: Rat verlängert Wirtschaftssanktionen um weitere sechs Monate
Angesichts der anhaltenden Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU um weitere sechs Monate bis zum 6. Januar 31 verlängert.
Diese erstmals im Jahr 2014 eingeführten Sanktionen wurden seit Februar 2022 als Reaktion auf die grundlose, ungerechtfertigte und illegale militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine erheblich ausgeweitet.
Sie bestehen derzeit aus einem breiten Spektrum sektoraler Maßnahmen, darunter Beschränkungen in den Bereichen Handel, Finanzen, Technologie und Dual-Use-Güter, Industrie, Transport und Luxusgüter. Sie umfassen außerdem: ein Verbot der Einfuhr oder Weitergabe von Rohöl und bestimmten Erdölprodukten aus Russland über den Seeweg in die EU, die De-SWIFT-Regelung mehrerer russischer Banken und die Aussetzung der Rundfunkaktivitäten und Lizenzen in der Europäischen Union mehrerer vom Kreml unterstützter Desinformationskanäle. Darüber hinaus ermöglichen spezifische Maßnahmen der EU, der Umgehung von Sanktionen entgegenzuwirken.
Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Gewaltverbot verstoßen, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen darstellt, ist es angebracht, alle von der EU verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Hintergrund
Am 31. Juli 2014 verabschiedete der Rat den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Neben den Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation hat die EU als Reaktion auf die destabilisierenden Maßnahmen Russlands gegen die Ukraine verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören: Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit der rechtswidrig annektierten Krim und der Stadt Sewastopol sowie den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja, individuelle restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen) für eine breite Palette von Personen und Unternehmen sowie diplomatische Maßnahmen.
Da 24 Februar 2022hat die EU als Reaktion auf die groß angelegte Invasion Russlands in der Ukraine 14 beispiellose und drastische Sanktionspakete verabschiedet.
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 bekräftigte der Europäische Rat seine anhaltende Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und bekräftigte die unerschütterliche Verpflichtung der EU, der Ukraine weiterhin politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung zu gewähren. Der Europäische Rat verurteilte außerdem aufs Schärfste die jüngste Eskalation der Feindseligkeiten durch Russland, insbesondere die weiter verstärkten Angriffe auf Zivilisten und zivile und kritische Infrastruktur, vor allem im Energiesektor.
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 27. Juni 2024
- EU-Sanktionen gegen Russland (Hintergrundinformationen)
- Reaktion der EU auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine (Hintergrundinformationen)
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