Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Europäische Bürgerinitiative: Kommission beschließt, Initiative zur Erhaltung und Entwicklung der ukrainischen Kultur und des ukrainischen Erbes zu registrieren
Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Erhaltung und Entwicklung der ukrainischen Kultur, Bildung, Sprache und Traditionen in den EU-Staaten“ zu registrieren.
Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Integration ukrainischer Flüchtlinge in die EU zu verstärken. Sie fordern die Kommission außerdem auf, neue Rechtsvorschriften zum Schutz der ukrainischen Kultur, Sprache, Traditionen und des ukrainischen Erbes vorzuschlagen und eine europaweite Struktur von Integrationszentren einzurichten.
Die Entscheidung zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative und den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls zu ergreifen gedenkt, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält, nicht vor.
Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Die Kommission hat den Vorschlag bisher noch nicht inhaltlich geprüft.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, muss die Kommission reagieren. Sie muss entscheiden, ob sie auf die Aufforderung reagiert oder nicht, und ihre Gründe dafür darlegen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon als Instrument zur Gestaltung der politischen Agenda eingeführt. Sie wurde im April 2012 offiziell gestartet. Nach der formellen Registrierung ermöglicht eine Europäische Bürgerinitiative einer Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission aufzufordern, Rechtsakte in ihren Handlungskompetenzbereichen vorzuschlagen. Voraussetzungen für die Zulässigkeit sind: (1) Die vorgeschlagene Maßnahme liegt nicht offensichtlich außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen; (2) sie ist nicht offensichtlich missbräuchlich, unseriös oder schikanös; und (3) sie verstößt nicht offensichtlich gegen die Werte der Union.
Seit Beginn der EBI sind bei der Kommission 128 Anträge auf Einleitung einer Europäischen Bürgerinitiative eingegangen, von denen 103 zulässig waren und somit für die Registrierung qualifiziert waren.
Mehr Infos
Bewahrung und Entwicklung der ukrainischen Kultur, Bildung, Sprache und Traditionen in EU-Staaten
ECIs sammeln derzeit Unterschriften
Forum der Europäischen Bürgerinitiative
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