Brexit
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 32 Mio. EUR deutsche Regelung zur Unterstützung des Fischereisektors im Zusammenhang mit dem Brexit

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung in Höhe von 32 Millionen Euro zur Unterstützung des vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU betroffenen Fischereisektors genehmigt.
Ziel des Programms ist es, Unternehmen der Fischereiwirtschaft in Deutschland bei der Neuausrichtung ihrer Aktivitäten zu unterstützen. Die Maßnahme wird insbesondere Folgendes unterstützen: (i) Marketingaktivitäten bis zu einem Höchstbetrag von 999,900 € pro Begünstigten; (ii) die Anpassung der Fischverarbeitungstätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 7,5 Mio. EUR pro Begünstigten; (iii) Investitionen in unter deutscher Flagge fahrende Fischereifahrzeuge bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR pro Begünstigten; und (iv) Entschädigung für entlassene Arbeitnehmer („Abfindung“) bis zu insgesamt 999,900 € pro Unternehmen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Die Maßnahme soll im Rahmen des gefördert werden Brexit-Anpassungsreserve, der eingerichtet wurde, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Brexit abzumildern, vorbehaltlich der Genehmigung gemäß den besonderen Bestimmungen, die die Finanzierung aus diesem Instrument regeln.
Die Kommission hat die Regelung gemäß bewertet Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Regionen unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und insbesondere die Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung die wirtschaftliche Tätigkeit des Fischfangs und der Fischverarbeitung erleichtert und die Handelsbedingungen nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.101585 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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