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Kommission leitet Verfahren zur Aufrechterhaltung eines freien und sicheren Datenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ein

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Die Europäische Kommission hat den Prozess zur Annahme neuer Angemessenheitsentscheidungen um den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich zu ermöglichen. Nach ihrer Bewertung des kürzlich verabschiedeten britischen Gesetzes über die Nutzung und den Zugriff personenbezogener Daten (Data Use and Access Act) ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der britische Rechtsrahmen weiterhin Datenschutzgarantien bietet, die im Wesentlichen denen der EU gleichwertig sind.

Henna Virkkunen, Executive Vice President für Technologiesouveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Datenschutz ist ein Eckpfeiler der EU-Werte. Und Großbritannien ist ein wichtiger Partner. Durch die Einhaltung strenger Standards gewährleisten wir Vertrauen in die digitale Zusammenarbeit – und diese Entscheidung bekräftigt unser Engagement für den Datenschutz und unsere fortgesetzte Partnerschaft mit Großbritannien.“

Der Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath (Abbildung) fügte hinzu: „Der ungehinderte Fluss personenbezogener Daten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist für viele Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen auf beiden Seiten des Ärmelkanals von entscheidender Bedeutung. Mit diesem Schritt stellen wir sicher, dass diese wichtige Verbindung offen bleibt – nicht nur um Handel und Forschung zu unterstützen, sondern auch um eine wirksame Zusammenarbeit in der Strafjustiz und Strafverfolgung zu ermöglichen.“

Im Rahmen des Annahmeverfahrens werden die Beschlussentwürfe nun dem Europäischen Datenschutzausschuss zur Stellungnahme vorgelegt. Vor der Annahme der Beschlüsse holt die Kommission zudem die Zustimmung eines Ausschusses ein, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Europäische Parlament hat zudem ein Kontrollrecht bei Angemessenheitsbeschlüssen.

Im Juni 2025 verabschiedete die Kommission eine technische Erweiterung Die beiden Angemessenheitsbeschlüsse aus dem Jahr 2021 wurden für einen Zeitraum von sechs Monaten befristet. Dies ermöglichte der Kommission eine Bewertung des britischen Data Use and Access Act, der am 19. Juni 2025 die königliche Zustimmung erhielt. Das Gesetz sieht neue Vorschriften zu einer Reihe von Themen vor, darunter zur automatisierten Datenverarbeitung und zur Struktur der britischen Datenschutzbehörde. Die neuen Beschlussentwürfe basieren auf der Bewertung dieser neuen Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie unter Angemessenheitsentscheidungen kann online gefunden werden.

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