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Brexit

EU gewährt dem Vereinigten Königreich die Angemessenheit der Daten für einen Zeitraum von vier Jahren

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Die EU hat heute (28. Juni) zwei Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich verabschiedet, nur zwei Tage vor dem Auslaufen einer im Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK vereinbarten Übergangsregelung am 30. Juni 2021. Die neuen Angemessenheitsabkommen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. schreibt Catherine Feore. 

In der Entscheidung wird anerkannt, dass die Vorschriften des Vereinigten Königreichs - die in Wirklichkeit die der EU sind - das Schutzniveau der EU zufriedenstellend erfüllten. Die Entscheidungen sind Anforderungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie, die den freien Datenverkehr von der EU nach Großbritannien ermöglichen. 

Der britische Premierminister Boris Johnson forderte führende Brexit-Unterstützer, darunter den Abgeordneten Iain Duncan Smith, auf, eine Taskforce zu bilden, um „die neuen Chancen durch den Austritt aus der EU zu ergreifen“. Einer der von der Taskforce identifizierten Bereiche war die DSGVO, die ihrer Ansicht nach ein Hindernis für Innovation und Wachstum darstellt. 

In ihrer Abschlussbericht, identifiziert die Taskforce die Artikel 5 und 22 der DSGVO ausdrücklich als 

geschäftsschädigend. Artikel 5 der DSGVO verlangt, dass Daten „für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben“ und „angemessen, relevant und auf das Notwendige beschränkt“ werden. Die Taskforce ist der Ansicht, dass dies die Entwicklung von KI-Technologien einschränkt. 

Artikel 22 der DSGVO besagt, dass natürliche Personen „[nicht] einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen werden sollten, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt“, argumentiert die britische Seite, einschließlich menschliche Überprüfung, könnte zu falschen, nicht erklärbaren oder voreingenommenen Entscheidungen führen und besagen, dass die automatisierte Entscheidungsfindung nicht ausschließlich auf einer ausdrücklichen Zustimmung beruhen sollte, sondern eingesetzt werden könnte, wenn ein berechtigtes oder öffentliches Interesse im Spiel wäre.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, sagte: „Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen, aber heute ist sein Rechtssystem zum Schutz personenbezogener Daten unverändert. Aus diesem Grund treffen wir heute diese Angemessenheitsbeschlüsse.“ Jourová räumte die Besorgnis des Parlaments über die Möglichkeit einer Divergenz im Vereinigten Königreich ein, sagte jedoch, dass es erhebliche Sicherheitsvorkehrungen gebe.  

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Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Nach monatelanger sorgfältiger Prüfung können wir den EU-Bürgern heute die Gewissheit geben, dass ihre personenbezogenen Daten bei der Übermittlung an das Vereinigte Königreich geschützt werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil unserer neuen Beziehungen zu Großbritannien. Sie ist wichtig für einen reibungslosen Handel und die wirksame Bekämpfung der Kriminalität.“

Erstmals enthalten die Angemessenheitsbeschlüsse eine „Sunset-Klausel“, die ihre Dauer streng begrenzt. Das bedeutet, dass die Entscheidungen nach vier Jahren automatisch erlöschen. Nach Ablauf dieser Frist können die Angemessenheitsfeststellungen jedoch nur dann erneuert werden, wenn das Vereinigte Königreich weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

Die Kommission hat bestätigt, dass sie während dieser vier Jahre weiterhin die Rechtslage im Vereinigten Königreich überwachen wird und jederzeit eingreifen kann, wenn das Vereinigte Königreich vom derzeit geltenden Schutzniveau abweicht. 

Julian David, CEO von TechUK, einer Handelsorganisation für den britischen Digitalsektor, sagte: „Die Sicherstellung einer Angemessenheitsentscheidung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hat seit dem Tag nach dem Referendum 2016 höchste Priorität für techUK und die gesamte Technologiebranche. Die Entscheidung, dass das Datenschutzregime des Vereinigten Königreichs ein der EU-DSGVO gleichwertiges Schutzniveau bietet, ist ein Vertrauensbeweis in die hohen Datenschutzstandards des Vereinigten Königreichs und von entscheidender Bedeutung für den Handel zwischen Großbritannien und der EU, da der freie Datenverkehr für alle von entscheidender Bedeutung ist Geschäftsbereiche.“

Das Vereinigte Königreich hofft, dass Entwicklungen in dieser Frage durch die G7-Koordinierungsvereinbarung für den Digital- und Technologiesektor vorangetrieben werden können.

Rafi Azim-Khan, Head of Data Privacy bei der internationalen Anwaltskanzlei Pillsbury, sagte: „Sie könnten wahrscheinlich die gesamte britische Offshore-Windparkflotte mit dem erleichterten Seufzer der britischen Unternehmen versorgen. Das Vereinigte Königreich hat sich nun einen datenrechtlichen Angemessenheitsbeschluss der EU gesichert. Dies ist eine sehr große Sache für alle Unternehmen, die in Großbritannien tätig sind, da es Komplikationen vermeidet, die den Datenfluss von der EU nach Großbritannien hätten beeinträchtigen können, ebenso wie Übertragungen außerhalb der EU in die USA, in den Fernen Osten und in andere Länder betroffen.

„Es muss daran erinnert werden, dass die EU-Vorschriften weltweit zu Änderungen im Datenrecht geführt haben. Die DSGVO wird oft als der Goldstandard der Datenschutzgesetze angesehen und hat große Auswirkungen wie die Beeinflussung neuer Gesetze wie in Brasilien und Kalifornien. Die EU ist anscheinend bereit, bei Änderungen der DSGVO eine harte Linie zu verfolgen. Es ist wahrscheinlich, dass Großbritannien ziemlich im Gleichschritt mit Europa bleiben wird, vielleicht mit einigen Basteleien, um die Bemühungen von ‚Global Britain‘ zu unterstützen.“

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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