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Brexit

EU-Prüfer weisen auf die Risiken der Brexit-Anpassungsreserve hin

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In einer heute (1. März) veröffentlichten Stellungnahme äußert der Europäische Rechnungshof (ECA) einige Bedenken hinsichtlich des jüngsten Vorschlags für eine Brexit-Anpassungsreserve (BAR). Dieser 5-Milliarden-Euro-Fonds ist ein Solidaritätsinstrument, das die Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren unterstützen soll, die am stärksten vom Austritt Großbritanniens aus der EU betroffen sind. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer bietet der Vorschlag den Mitgliedstaaten zwar Flexibilität, die Gestaltung der Reserve birgt jedoch eine Reihe von Unsicherheiten und Risiken.

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass 80% des Fonds (4 Mrd. EUR) den Mitgliedstaaten nach der Annahme der BAR in Form einer Vorfinanzierung gewährt werden. Die Mitgliedstaaten würden ihren Anteil an der Vorfinanzierung auf der Grundlage der geschätzten Auswirkungen auf ihre Volkswirtschaften unter Berücksichtigung zweier Faktoren zuweisen: Handel mit dem Vereinigten Königreich und Fisch, der in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs gefangen wird. Bei Anwendung dieser Zuteilungsmethode würde Irland mit fast einem Viertel (991 Mio. EUR) des Umschlags zum Hauptnutznießer der Vorfinanzierung, gefolgt von den Niederlanden (714 Mio. EUR), Deutschland (429 Mio. EUR), Frankreich (396 Mio. EUR) und Belgien ( 305 Mio. €).

"Die BAR ist eine wichtige Finanzierungsinitiative, die dazu beitragen soll, die negativen Auswirkungen des Brexit auf die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten zu mildern", sagte Tony Murphy, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Wir sind der Ansicht, dass die Flexibilität der BAR keine Unsicherheit für die Mitgliedstaaten schaffen sollte."

Stellungnahme Nr. 1/2021 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Brexit-Anpassungsreserve

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