Schweiz
Schweizer lehnen Initiative zum Verbot der Massentierhaltung ab
Das Schweizer Stimmvolk hat am Sonntag (25.) in einem Referendum über eine weitere Verschärfung der strengeren Tierschutzgesetze in dem wohlhabenden Land einen Vorschlag für ein Verbot der Massentierhaltung abgelehnt.
Die VoteInfo App der Regierung zeigte ein vorläufiges Ergebnis von 62.86 % gegen den Vorschlag. Dies war eine Volksabstimmung im Schweizer System der direkten Demokratie zum Schutz der Würde von Nutztieren wie Hühnern und Schweinen.
VoteInfo verwendet Daten des Statistischen Bundesamtes zur Erhebung von Abstimmungsergebnissen.
"Ich habe mit Nein gestimmt", sagte der Genfer Fabrice Drouin.
"Es gibt Bauern, die mit ihren Tieren intensive Landwirtschaft betreiben, aber auf Tierschutz achten. Um die Bevölkerung zu ernähren, müssen wir zumindest ein bisschen Massentierhaltung betreiben. Sonst können wir kein Fleisch mehr essen."
Die Schweizer haben mit knapper Mehrheit für eine Reform der Altersversicherung gestimmt. Damit würde unter anderem das Renteneintrittsalter von Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben.
Die Regierung müsste strengere Richtlinien für die Haltung von Tieren aufstellen. Dies könnte beinhalten, ihnen Zugang nach draußen zu gewähren und sie zu schlachten. Diese Anforderungen hätten auch für importierte Tiere und tierische Produkte gegolten.
Die Regierung widerrief die Empfehlung mit der Begründung, dass solche Änderungen gegen Handelsabkommen verstoßen, die Investitions- und Betriebskosten erhöhen und die Lebensmittelpreise erhöhen würden.
Florian Barbon, ein Genfer, der sich gegen die Initiative aussprach, erklärte: "Ich glaube, dass die Menschen im Allgemeinen ihre eigene Selbstregulierung regulieren. Ich glaube nicht, dass wir dafür einen gesetzlichen Rahmen brauchen."
Eine dritte Stimme von 52.01 % der Wähler sprach sich gegen eine Maßnahme aus, die die Abschaffung einer Quellensteuer auf Anleihezinsen ermöglicht hätte, die eingeführt wurde, um Steuerhinterziehung zu stoppen.
Anleger könnten die Steuer geltend machen, wenn sie die Zinserträge in ihrer Steuererklärung angeben. Die Regierung argumentierte jedoch, dass die Abschaffung der Abgabe die Verwaltungskosten senken und die Schweiz für Unternehmen attraktiver machen würde.
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