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Spanien

Die Kommission genehmigt ein spanisches Staatshilfeprogramm in Höhe von 1.5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Landwirten, die von den Überschwemmungen in Andalusien und Extremadura in den Jahren 2025-2026 betroffen sind.

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ein spanisches Programm in Höhe von 1.5 Milliarden Euro genehmigt, um Landwirte zu unterstützen, die von einer Reihe widriger Wetterereignisse in den Regionen Andalusien und Extremadura im Zeitraum vom 10. November 2025 bis zum 9. Februar 2026 betroffen sind.

Das spanische Schema

Spanien hat die Kommission über seine Pläne informiert, Landwirte für die Schäden zu entschädigen, die durch schwere Überschwemmungen in Andalusien und Extremadura entstanden sind, von denen ein Gebiet von über 100,000 km² (über 20 % des spanischen Territoriums) betroffen war und die zur Zerstörung von Ernten, Sachschäden an Vermögenswerten und Produktionsmitteln sowie zu höheren Betriebskosten geführt haben.

Das Programm zielt darauf ab, Betriebsschließungen zu verhindern und die landwirtschaftliche Produktion zu sichern. Es bietet betroffenen Betrieben schnelle finanzielle Unterstützung, um deren Produktionskapazität wiederherzustellen. Die Hilfe erfolgt in Form von direkten Zuschüssen, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken. Dazu gehören Sachschäden und Einkommensverluste, die durch die vollständige oder teilweise Zerstörung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Produktionsanlagen entstehen.

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Die Bewertung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung insbesondere anhand der EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 (2) (b) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU („AEUV“), der staatliche Beihilfen zur Behebung von Schäden durch Naturkatastrophen im Agrarsektor vorsieht, und gemäß dem 2022 Leitlinien für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum („Agrarrichtlinien 2022“).

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Gemäß den Leitlinien können Überschwemmungen als Naturkatastrophen gelten. Im Rahmen dieses Programms haben die spanischen Behörden das Ereignis offiziell als Naturkatastrophe anerkannt und einen direkten Kausalzusammenhang zwischen den Überschwemmungen und den den Landwirten entstandenen Schäden nachgewiesen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission das spanische Programm gemäß den EU-Beihilfevorschriften.

Hintergrund

Das Leitlinien für die Landwirtschaft 2022 Die Leitlinien geben Aufschluss darüber, wie die Kommission die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfemaßnahmen in diesem Sektor beurteilt. Sie legen die Bedingungen fest, unter denen eine Maßnahme, die eine Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen darstellt, mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV vereinbar ist.

Weitere Informationen

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.122821 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald alle Fragen der Vertraulichkeit wurden gelöst. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in der aufgeführten Wettbewerb Wöchentliche E-News.

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