Slowenien
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung der Fördergebietskarte 2022-2027 für Slowenien
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung der slowenischen Karte für die Gewährung von Regionalbeihilfen vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen der überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen genehmigt.
On 27 Januar 2022hat die Kommission die Fördergebietskarte 2022-2027 für Slowenien genehmigt. An 12 Dezember 2022genehmigte die Kommission Sloweniens territoriale Pläne für einen gerechten Übergang, in denen die Gebiete aufgeführt sind, die für eine Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (im Folgenden „JTF“) in Frage kommen.
Die Gebiete befinden sich in Fördergebieten gem Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (sogenannte „A“-Gebiete), wodurch Beihilfen zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Regionen ermöglicht werden. Die heute genehmigte Änderung der slowenischen Fördergebietskarte ermöglicht höhere Beihilfehöchstbeträge für Investitionen in diesen Gebieten. Die Beihilfehöchstbeträge werden in Teilen von Vzhodna Slovenija von 30 % auf 40 % der förderfähigen Investitionskosten angehoben.
Die nicht vertrauliche Fassung der heutigen Entscheidung wird unter der Aktenzeichen SA.105436 (in der Beihilfenregister) auf der Kommission Wettbewerb Webseite. Neue Veröffentlichungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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