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Finnland

Kommission genehmigt finnisches Programm in Höhe von 16 Mio. EUR zur Unterstützung von Landwirten im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine

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Die Europäische Kommission hat ein finnisches Programm zur Unterstützung des Agrarsektors im Kontext der russischen Invasion in der Ukraine in Höhe von 16 Millionen Euro genehmigt. Das Programm wurde im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms genehmigt. Temporärer KrisenrahmenDie Kommission hat am 23. März 2022 eine auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) basierende Maßnahme erlassen, in der sie feststellt, dass das Wirtschaftsleben der EU beträchtlich gestört ist. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Insbesondere wird die finnische Steuerverwaltung den Betrag der für das Steuerjahr 2022 fälligen Grundsteuer auf landwirtschaftliche Produktionsgebäude senken.

Die Maßnahme steht den Landwirten offen, die von der Kostensteigerung der Produktionsmittel wie Strom und Düngemittel aufgrund der aktuellen geopolitischen Krise betroffen sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die finnische Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und zwar im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Der Agrarsektor ist besonders stark von den gestiegenen Inputkosten infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen betroffen. Diese 16-Millionen-Euro-Regelung ermöglicht es Finnland, die von der aktuellen geopolitischen Krise betroffenen Landwirte zu unterstützen. Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen rechtzeitig, koordiniert und wirksam umgesetzt werden und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleistet sind.“ Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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