Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung der Fördergebietskarte 2022-2027 für Rumänien

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Änderung der Karte Rumäniens für die Gewährung von Regionalbeihilfen vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen der überarbeiteten Leitlinien für Regionalbeihilfen genehmigt.
On 20 Dezember 2021hat die Kommission die Fördergebietskarte 2022-2027 für Rumänien genehmigt. An 2 Dezember 2022hat die Kommission Rumäniens Territorialen Plan für einen gerechten Übergang genehmigt, in dem die Gebiete aufgeführt sind, die für eine Unterstützung aus dem Just Transition Fund. Die Gebiete befinden sich in Regionen, die gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (sogenannte „A“-Gebiete) förderfähig sind, was Beihilfen zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Regionen zulässt.
Um die regionalen Unterschiede weiter anzugehen, ermöglicht die heute genehmigte Änderung der Fördergebietskarte Rumäniens höhere Beihilfehöchstbeträge in diesen Gebieten. Die Beihilfehöchstbeträge werden wie folgt erhöht: (i) von 40 % auf 50 % der beihilfefähigen Investitionskosten in Teilen der Regionen Centru und Vest; und (ii) 60 % bis 70 % der förderfähigen Investitionskosten in Teilen der Regionen Sud-Est, Sud-Muntenia und Sud-Vest Oltenia.
Die nichtvertrauliche Fassung des heutigen Beschlusses wird unter dem Aktenzeichen SA.105733 im Beihilfenregister auf die Kommission Wettbewerb Webseite. Neue Veröffentlichungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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