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Kommission genehmigt rumänisches Programm in Höhe von 10.3 Mio. EUR zur Unterstützung von Flughafenbetreibern im Kontext der Coronavirus-Pandemie

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Die Europäische Kommission hat ein rumänisches Programm in Höhe von 10.3 Mio. EUR (51.5 Mio. RON) zur Unterstützung von Flughafenbetreibern im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Die Maßnahme steht Flughafenbetreibern in Rumänien mit einem jährlichen Passagieraufkommen zwischen 200,000 und 3 Millionen offen, die zwischen Juli 2020 und Dezember 2021 Verluste verzeichneten. Ziel der Regelung ist es, den Liquiditätsbedarf der Begünstigten zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach der Pandemie. Die Kommission stellte fest, dass die rumänische Regelung den Bedingungen des Befristeten Gemeinschaftsrahmens entspricht.

Insbesondere darf die Beihilfe (i) 2.3 Mio. EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die im Vorübergehenden Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen über den Vorübergehenden Rahmen und andere von der Kommission ergriffene Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.100666 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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