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Geschützte geografische Angabe (ggA)

Die EU eröffnet die Registrierung von Namen für handwerkliche und industrielle Produkte im Rahmen eines neuen Systems für geografische Angaben.

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Ab dem 1. Dezember 2025 können europäische Glasbläser, Töpfer, Messerschmiede, Juweliere und andere Hersteller ihre Produktnamen im Rahmen des neuen EU-Systems für geografische Angaben (g.g.A.) für Handwerks- und Industrieprodukte registrieren lassen. Damit wird der g.g.A.-Schutz, der seit Langem für Lebensmittel und Getränke gilt, erstmals auch auf Nicht-Agrarprodukte ausgeweitet und der Binnenmarkt für g.g.A. vervollständigt. Das System schützt Traditionsprodukte wie böhmisches Glas, Limoges-Porzellan, Solinger Messer und Donegal-Tweed, deren Ruf und Qualität auf ihrer Herkunft beruhen. Dieser Schutz sichert traditionelles Handwerk, sichert Arbeitsplätze vor Ort und hilft Verbrauchern, authentische, hochwertige europäische Produkte zu erkennen.

Hersteller können sich über einen anerkannten Verband oder einzeln bewerben. Jeder Antrag muss eine Produktspezifikation enthalten, die Name, Herstellungsverfahren und geografisches Gebiet angibt, und ist bei der zuständigen nationalen Behörde in den EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Schweden haben eine Zulassung erhalten. Abweichung für die nationale Phase und Produzenten können sich ausnahmsweise direkt bewerben bei der Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO), das den gesamten Ablauf steuert.

Indem das kulturelle Erbe in eine Chance verwandelt wird, werden die regionalen Wirtschaften gestärkt, die kulturelle Identität bewahrt und Produktfälschungen sowohl online als auch offline eingedämmt.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

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