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Polen

Netz des Europäischen Justizrats weist polnisches Mitglied aus

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Heute (28. Oktober) versammelte sich die ENCJ-Vollversammlung in Vilnius, um die Position des polnischen Nationalen Justizrats, der KRS, im ENCJ zu erörtern.  

Im September 2018 suspendierte der ENCJ die Mitgliedschaft in der KRS und die KRS wurde ihres Stimmrechts beraubt und von der Teilnahme an ENCJ-Aktivitäten ausgeschlossen. Nach dieser Entscheidung blieb der ENCJ-Vorstand mit der KRS in Kontakt und überwachte die Situation. Der Board war jedoch der Ansicht, dass nach der Aussetzung keine Verbesserungen der Funktionsweise des KRS festgestellt wurden. Und tatsächlich hat sich die Situation weiter verschlechtert. Daher hat der Vorstand beschlossen, schlagen vor, die KRS auszuweisen vom Verband.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im ENCJ ist, dass die Institutionen von der Exekutive und der Legislative unabhängig sind und die letzte Verantwortung für die Unterstützung der Justiz bei der unabhängigen Rechtsprechung sicherstellen. 

Der ENCJ hat festgestellt, dass die KRS dieser gesetzlichen Vorschrift nicht mehr entspricht. Die KRS schützt nicht die Unabhängigkeit der Justiz, sie verteidigt weder die Justiz noch einzelne Richter in einer Weise, die ihrer Rolle als Bürge entspricht, angesichts von Maßnahmen, die die Grundwerte der Unabhängigkeit und Autonomie zu gefährden drohen . 

Deshalb hat die ENCJ-Generalversammlung heute für den Ausschluss des KRS gestimmt.

Dies ist keineswegs eine Entscheidung zum Feiern. Die KRS gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerks und ihre Vertreter im Netzwerk wurden sehr geschätzt und trugen über viele Jahre sowohl im Vorstand als auch in den verschiedenen ENCJ-Projekten in hohem Maße zur Arbeit des Netzwerks bei.

Der ENCJ wurde eingerichtet, um die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen den Räten für das Justizwesen und den Mitgliedern des Justizwesens der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verbessern. Einen Rat von dieser Zusammenarbeit auszuschließen, ist kontraintuitiv und keine leichtfertige Entscheidung. Für jeden der heute hier anwesenden Räte, der dafür gestimmt hat, ist dies ein Akt zur Verteidigung des ENCJ und der Werte, für die er steht, wie die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit in Europa.

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Die Räte für die Justiz sollten jede angegriffene Justiz unterstützen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Exekutive und die Legislative davon zu überzeugen, ihre diesbezüglichen Maßnahmen zu unterstützen. Die umsichtige Konvention, dass Richter zu politischen Kontroversen schweigen sollten, sollte nicht gelten, wenn die Integrität und Unabhängigkeit der Justiz gefährdet ist. Es ist eine kollektive Pflicht der europäischen Justizgemeinschaft, sich klar und energisch gegen Vorschläge von Regierungen zu äußern, die dazu neigen, die Unabhängigkeit einzelner Richter oder Räte für die Justiz zu untergraben.

Der ENCJ möchte unbedingt klarstellen, dass er sich weiterhin für die Verteidigung der Unabhängigkeit der polnischen Justiz einsetzt. Der ENCJ wird weiterhin mit allen relevanten Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz so schnell wie möglich zu verteidigen und wiederherzustellen. Sobald ein Rat für Justiz in Polen die Anforderung erfüllt, dass er von der Exekutive und der Legislative unabhängig ist und die Werte des ENCJ tatsächlich unterstützt, wird der ENCJ einen solchen Rat gerne wieder als Mitglied begrüßen.

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