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Coronavirus

COVID-19-Pandemie: Norwegen kann Transportfahrern weiterhin erlauben, die Reisequarantäne in Fahrzeugen bis zum 1. Juni 2021 zu verbringen

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Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat Norwegen heute (30. März) ermächtigt, eine vorübergehende Ausnahme von den EWR-Vorschriften für Fahr- und Ruhezeiten zum zweiten Mal zu verlängern. Dies wird den fortgesetzten Warenverkehr während der COVID-19-Pandemie sicherstellen, indem Straßenverkehrsfahrern, die in das Land einreisen, die Quarantäne in Fahrzeugen ermöglicht wird. 

Das EWR-Gesetz legt Regeln für Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten für Fahrer fest, die Güter und Fahrgäste auf der Straße befördern. Ziel dieser Regeln ist es, die Bedingungen für die Fahrer zu harmonisieren, einen gleichberechtigten Wettbewerb zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen und die Verkehrssicherheit zu verbessern. 

Die EFTA-Staaten des EWR können nach Genehmigung durch die ESA Ausnahmen von den Anforderungen an die Fahr- und Ruhezeiten für Straßenverkehrsbetriebe gewähren, die unter außergewöhnlichen Umständen durchgeführt werden.

In Anbetracht der langwierigen Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verlangt Norwegen weiterhin eine 10-tägige Quarantäne für alle Personen, die sein Hoheitsgebiet betreten. In Anerkennung der Notwendigkeit, einen reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit zu schützen, ermächtigt die ESA Norwegen, Transportfahrern von Lastkraftwagen, die Waren befördern, während der Reisequarantäne in ihren Fahrzeugen ruhen zu lassen.

Auf 10 Dezember 2020, Die ESA hat Norwegen ermächtigt, eine vorübergehende Ausnahme einzuführenvom 11. Dezember 2020 bis zum 1. Februar 2021, wodurch Straßenverkehrsfahrer ihre wöchentliche Pause in einem Fahrzeug mit geeigneter Unterkunft einlegen konnten. Die Genehmigung wurde verlängert am 27. Januar 2021 bis 1. April 2021.

Heute hat die ESA Norwegen ermächtigt, diese Ausnahme von den Anforderungen an die Fahr- und Ruhezeiten bis zum 1. Juni 2021 zu verlängern. 


Die Entscheidung der ESA kann gefunden werden hier.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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