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Malaysia

Malaysia erlässt religiöses Dekret gegen die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts

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Die malaysische Regierung hat eine umstrittene religiöses Dekret Die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts (AROPL) wird verurteilt und ihre Lehren als „abweichend“ und unvereinbar mit dem sunnitischen Islam bezeichnet. Dieses offizielle Urteil des 124. Nationalen Rates für Islamische Religionsangelegenheiten (MKI) löst Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit in Malaysia aus.

Dieses religiöse Dekret kommt inmitten wachsender Berichte über die Verfolgung von AROPL-Mitgliedern in Malaysia. In letzter Zeit wurden mehrere Mitglieder von AROPL ins Visier genommen, weil sie die Rechte von LGBTQ-Personen verteidigten und ihren Glauben propagierten. Ein bemerkenswerter Vorfall betraf die Festnahme eines 60-jährigen Feuerwehrmannes im Ruhestand, der in Gewahrsam genommen wurde, weil er öffentlich über die Lehren der AROPL gesprochen hatte.

Das Muzakarah-Komitee des MKI, das vom 26. bis 28. Juni 2024 tagte, überprüfte die Glaubenssätze und Praktiken der AROPL im Detail. Dem Dekret zufolge sind die Lehren der AROPL in mehreren Bereichen mit der vorherrschenden islamischen Doktrin unvereinbar. Zu den am stärksten umstrittenen Punkten gehören:

Das Konzept des Mahdi: Der Glaube der AROPL an den zwölften schiitischen Imam, Muhammad bin al-Hassan al-Askari, als den verborgenen Mahdi, stellt traditionelle sunnitische Interpretationen der islamischen Eschatologie in Frage. Das Dekret kritisiert zudem das Konzept der Gruppe von „Mahdis“, die den zwölf Imamen nachfolgen.

Fehler der Propheten: Das Dekret wirft AROPL vor, das Leben und die Taten bedeutender Propheten wie Noah, Lot und Abraham falsch darzustellen. Die Bestätigung von Fehlern der Propheten, die in der Bibel erwähnt werden, wird als Verstoß gegen die islamischen Lehren angesehen.

Religiöse Praktiken: Das Urteil richtet sich insbesondere gegen die Neuinterpretation grundlegender religiöser Praktiken wie Gebet, Hijab und Fasten durch AROPL, einschließlich der Haltung zu Alkohol, der Hijab-Pflicht und dem Zeitpunkt des Ramadan. Das Dekret stellt fest, dass solche Überzeugungen im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Islam stehen.

Der vielleicht besorgniserregendste Aspekt des Dekrets ist das ausdrückliche Verbot der Ausübung und Verbreitung der Lehren von AROPL. Das Dekret untersagt die Verbreitung von Materialien im Zusammenhang mit AROPL und fordert Muslime, die diesen Glaubensrichtungen folgen, zur Reue auf. Es fordert Malaysier auf, die Lehren von AROPL nicht zu praktizieren oder zu verbreiten. Auch entsprechende Veröffentlichungen, Sendungen oder Materialien sind verboten. Das Dekret fordert Muslime außerdem auf, sich strikt an die gängigen sunnitischen Glaubensgrundsätze zu halten.

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Während die malaysische Regierung mit diesem Dekret fortfährt, bleiben seine Auswirkungen auf die Religionsfreiheit und die Rechte von Minderheiten ein dringendes Problem. Die Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts betrachtet dieses Dekret als einen schweren Eingriff in die Religions- und Glaubensfreiheit in Malaysia.

Denken wir daran, dass es sich um dieselbe malaysische Regierung handelt, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) unterzeichnet und ratifiziert hat und für die Amtszeit 2022 – 2024 ein GEWÄHLTES Mitglied des MENSCHENRECHTSRATS DER VEREINTEN NATIONEN ist. 

Dabei handelt es sich um dieselbe malaysische Regierung, die ihren Bürgern angeblich das Recht zugesteht, ihren Glauben zu bekennen, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist. „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Riten zu bekennen.“**

Es handelt sich um dieselbe malaysische Regierung, die in Artikel 11 der malaysischen Verfassung erklärt: „Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion zu bekennen und auszuüben …“

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