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Litauen

Kommission genehmigt staatliche Beihilfemaßnahme für Litauen zur Kompensation von Litgas für den Betrieb des LNG-Terminals

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften die von Litauen an Litgas UAB gewährte Entschädigung für die Lieferung einer obligatorischen Menge an Flüssigerdgas (LNG) an das LNG-Terminal in Klaipėda genehmigt.

On 31 October 2018Die Kommission genehmigte eine litauische Maßnahme zur Entschädigung von Litgas für den Betrieb des LNG-Terminals zwischen 2016 und 2024. Im September 2021 hob das Gericht die Entscheidung der Kommission teilweise auf, da die Kommission eine eingehende Untersuchung zur Angemessenheit der Entschädigung hätte einleiten müssen. für die gesamten Verdampfungs- und Ausgleichskosten Litgas entstanden zwischen 2016 und 2018 Kosten für Verdampfung. Diese Kosten resultieren aus dem natürlichen Verlust von LNG, der zwischen der Einspeisung in die Tanks und der Einspeisung in das Erdgasnetz auftritt. Ausgleichskosten entstehen durch Ungleichgewichte zwischen Erdgasangebot und -nachfrage, beispielsweise im Rahmen von Swap-Verträgen.

Nach dem Gerichtsurteil leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein. im Dezember 2022 um die Vereinbarkeit der Litgas zwischen 2016 und 2018 gewährten Entschädigung mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Rahmenwerk für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (SGEI) 2012Die Kommission prüfte insbesondere, ob die Entschädigung für die gesamten Verdampfungs- und Ausgleichskosten, die Litgas entstanden sind, notwendig war, da diese Kosten bis 2019 nur teilweise kompensiert wurden.

Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass die Litgas gewährte Entschädigung den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere dem Rahmen der Allgemeinen Sozialen Beihilfenrichtlinie (SGEI), entspricht. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die von Litauen zur Berechnung der Entschädigungshöhe angewandte Methodik angemessen und korrekt war und dass die gesamten Litgas zwischen 2016 und 2018 entstandenen Verdampfungs- und Ausgleichskosten kompensiert werden konnten.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.44678 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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