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NextGenerationEU: Die Europäische Kommission billigt eine teilweise positive vorläufige Bewertung des ersten Zahlungsantrags Litauens im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Die Europäische Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung eines Teils der Meilensteine ​​im Zusammenhang mit Litauens erstem Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), das Schlüsselinstrument im Herzen von NextGenerationEU.

Am 30. November 2022 übermittelte Litauen der Kommission einen Zahlungsantrag auf der Grundlage der 33 Etappenziele, die im Durchführungsbeschluss des Rates für die erste Zahlung. Nach Prüfung der von den litauischen Behörden vorgelegten Nachweise erachtete die Kommission 31 der 33 Etappenziele als zufriedenstellend erfüllt. Die 31 zufriedenstellend erfüllten Meilensteine ​​zeigen erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des litauischen Aufbau- und Resilienzplans. Sie umfassen Reformen in den Bereichen grüner und digitaler Wandel sowie Reformen des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems, Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wissenschaft, zu Sozialschutz und Beschäftigung sowie eine digitale Datenspeicherung zur Überwachung der Umsetzung des RRF, unter anderem.

Die Kommission hat festgestellt, dass zwei Meilensteine ​​in Bezug auf die Besteuerung (M142 und M144) nicht zufriedenstellend erfüllt wurden. Die Kommission erkennt die ersten Schritte an, die Litauen bereits unternommen hat, um diese herausragenden Meilensteine ​​zu erreichen, obwohl noch wichtige Arbeit geleistet werden muss. Die Kommission leitet daher das Verfahren der „Zahlungsaussetzung“ ein, wie in Artikel 24 Absatz 6 der RRF-Verordnung vorgesehen. In Übereinstimmung mit der RRF-Verordnung und wie in der erläutert Kommunikation Dieses am 21. Februar veröffentlichte Verfahren gibt den Mitgliedstaaten zusätzliche Zeit, um noch ausstehende Meilensteine ​​zu erfüllen, und erhält gleichzeitig eine Teilzahlung, die an die zufriedenstellend erfüllten Meilensteine ​​gebunden ist.

Litauens Wiederherstellungs- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen, die in sieben thematische Komponenten gegliedert sind. Der Plan wird durch Zuschüsse in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR unterstützt, von denen 13 % (289 Mio. EUR) im August 2021 als Vorfinanzierung an Litauen ausgezahlt wurden.

Zahlungen im Rahmen der RRF sind leistungsbasiert und davon abhängig, dass die Mitgliedstaaten die in ihren jeweiligen Aufbau- und Resilienzplänen beschriebenen Investitionen und Reformen umsetzen.

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten, einschließlich Litauen, nachdrücklich auf, mit der fristgerechten Umsetzung ihrer jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne fortzufahren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Abbildung). Nun ermutigen wir Litauen, seine Arbeit an den beiden noch nicht erfüllten steuerlichen Meilensteinen innerhalb der nächsten sechs Monate zu beschleunigen. Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, einschließlich Litauen, mit der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zügig fortzufahren. Die Kommission steht an Ihrer Seite.“

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Nächste Schritte

Im Einklang mit Artikel 24 Absatz 6 der RRF-Verordnung sind die positive vorläufige Bewertung und die Zahlungsaussetzung zwei unterschiedliche Verfahren, die unterschiedlichen Schritten folgen.

  • In Bezug auf die positive vorläufige Bewertung: Die Kommission hat nun ihre vorläufige Bewertung der Meilensteine, die Litauen erreicht hat, an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Die innerhalb von höchstens vier Wochen vorzulegende Stellungnahme des WFA sollte bei der abschließenden Bewertung durch die Kommission berücksichtigt werden. Nach der Stellungnahme des WFA zur positiven vorläufigen Bewertung und den Bemerkungen Litauens zur Zahlungsaussetzung und unter Berücksichtigung beider Faktoren wird die Kommission die Entscheidung über die Zahlung der Rate gemäß dem Prüfverfahren durch einen Komitologieausschuss treffen. Nach Annahme der Entscheidung durch die Kommission kann die Zahlung an Litauen erfolgen.
  • In Bezug auf die Zahlungsaufschub: Die Kommission hat Litauen die Gründe mitgeteilt, aus denen sie der Ansicht ist, dass zwei Meilensteine ​​nicht zufriedenstellend erfüllt wurden. Diese Mitteilung leitet ein Verwaltungsverfahren zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat ein. Litauen hat nun das Recht, der Kommission seine Anmerkungen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung vorzulegen. Sollte die Kommission nach den Bemerkungen Litauens ihre Einschätzung bestätigen, dass die beiden noch ausstehenden Etappenziele nicht zufriedenstellend erfüllt wurden, wird sie den Betrag der auszusetzenden Zahlung anhand ihrer Methode zur Zahlungsaussetzung (beschrieben in Anhang II des 21 Februar Kommunikation). Ab diesem Zeitpunkt hat Litauen sechs Monate Zeit, um die ausstehenden Meilensteine ​​zufriedenstellend zu erfüllen. Während dieses Zeitraums von sechs Monaten wird die Kommission einen aktiven Dialog mit den litauischen Behörden führen. Wenn die Meilensteine ​​erreicht sind, hebt die Kommission die Aussetzung der Zahlung auf und übermittelt ihre Bewertung gemäß dem oben beschriebenen Verfahren für die positive vorläufige Bewertung an den WFA.

Die Kommission wird weitere Zahlungsanträge Litauens auf der Grundlage der Erfüllung der im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielvorgaben prüfen, die den Fortschritt bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen widerspiegeln.

Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Beträge werden im veröffentlicht Anzeiger für Erholung und Resilienz, aus dem der Fortschritt bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne hervorgeht.

Mehr Infos

Vorläufige Einschätzung

Fragen und Antworten zum Auszahlungsantrag Litauens unter NextGenerationEU

Fragen und Antworten: Die Europäische Kommission billigt Litauens Aufbau- und Resilienzplan in Höhe von 2.2 Milliarden Euro

Factsheet zum Wiederaufbau- und Resilienzplan Litauens

Erholungs- und Resilienzeinrichtung

Verordnung über Einrichtungen zur Wiederherstellung und Ausfallsicherheit

Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität

EU als Kreditnehmer-Website

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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