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Italien

Kommission genehmigt staatliche Beihilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für Landwirtschafts-, Fischerei- und Aquakulturunternehmen in der Region Friaul-Julisch Venetien, die mit steigenden Kraftstoff- und Düngemittelpreisen konfrontiert sind.

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Die Europäische Kommission hat ein staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro für Landwirtschafts- und Fischereiunternehmen in der italienischen Region Friaul-Julisch Venetien genehmigt, die aufgrund der Krise im Nahen Osten mit gestiegenen Kraftstoff- und Düngemittelpreisen zu kämpfen haben. Das Programm wurde im Rahmen der EU-Richtlinien genehmigt. Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen der Nahostkrise (METSAF) Von der Kommission am 29. April 2026 angenommen.

Das bis zum 31. Dezember 2026 laufende Programm zielt darauf ab, die Auswirkungen der gestiegenen Preise für Agrarkraftstoffe und Düngemittel sowie für Treibstoffe in der Fischerei und Aquakultur abzumildern. Die Hilfen werden in Form von direkten Zuschüssen und subventionierten Darlehen gewährt. Die Höhe der Hilfen richtet sich nach der Größe der für die landwirtschaftliche Primärproduktion genutzten Flächen und nach Schätzungen des Treibstoffverbrauchs in der Primärproduktion von Fischerei- und Aquakulturprodukten und ist auf 50,000 € pro Begünstigtem begrenzt. Die Hilfen werden von der autonomen Region Friaul-Julisch Venetien finanziert.

Die Kommission hat die Regelung insbesondere anhand der EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c Die Kommission stützte sich auf die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen zu fördern, sowie auf die Abschnitte 1 und 2.1 des METSAF. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung den im METSAF festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe auf der Grundlage eines Programms mit einem klaren Kostenvoranschlag gewährt und dient der vorübergehenden Unterstützung der Entwicklung von Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig,angemessen und verhältnismäßig Die Regelung dient der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und beeinträchtigt die Handelsbedingungen nicht in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Maße. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die italienische Regionalregelung gemäß den EU-Beihilfevorschriften.

Mehr Infos  Die Informationen zum METSAF sind online verfügbar. Die nicht vertraulichen Fassungen der heutigen Entscheidungen werden unter der Fallnummer SA.123315 im [Name der Website/des Forums] veröffentlicht. staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website.

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