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Landwirtschaft

Kommission genehmigt italienisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 450 Mio. EUR zur Förderung von Investitionen im Agrarsektor

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Regelung im Wert von 450 Millionen Euro zur Unterstützung des Agrarsektors durch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genehmigt.

Das Programm steht Unternehmen offen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Italien tätig sind. Im Rahmen der Maßnahme, die bis zum 31. Dezember 2025 läuft, erfolgt die Beihilfe in Form von subventionierte Kredite und decken bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zu verbessern, indem unter anderem Projekte im Zusammenhang mit Folgendem gefördert werden (i) der Bau, der Erwerb oder die Verbesserung von Immobilien; (ii) der Kauf von Maschinen und Ausrüstung; und (iii) der Kauf, die Entwicklung oder die Nutzung von IT-Lösungen.

Die Kommission hat die Regelung insbesondere nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftsaktivitäten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und die 2022 Leitlinien für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im ländlichen Raum. Die Kommission stellte fest, dass es sich um die Regelung handelt notwendig und angemessen die entsprechenden Investitionen im Agrarsektor zu fördern. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass es sich um eine Regelung handelt verhältnismäßig da es auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die italienische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.107521 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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