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Palästina

Gemeinsame Erklärung des Hohen Repräsentanten Kallas und der Kommissare Lahbib und Šuica zur Registrierung internationaler NGOs in Palästina

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Die humanitäre Lage in Gaza verschlechtert sich weiter.

Mit Einbruch des Winters sind die Palästinenser starkem Regen und sinkenden Temperaturen schutzlos ausgeliefert und haben keine sicheren Unterkünfte. Kinder können weiterhin nicht zur Schule gehen. Die medizinischen Einrichtungen sind kaum funktionsfähig, da es nur über minimales Personal und unzureichende Ausrüstung verfügt.

In ihrer Schlussfolgerungen vom 18. DezemberDer Europäische Rat begrüßte die Annahme der Resolution 2803 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Einrichtung des Friedensrates und einer temporären internationalen Stabilisierungstruppe, wie in der Umfassender Plan zur Beendigung des Gaza-KonfliktsDer Europäische Rat rief alle Vertragsparteien auf, die Entschließung in ihrer Gesamtheit und im Einklang mit den einschlägigen internationalen Rechtsgrundsätzen umzusetzen, und verpflichtete sich, zu ihrer Umsetzung beizutragen.

Darüber hinaus betonte der Europäische Rat die Notwendigkeit einer raschen, sicheren und ungehinderten Lieferung und nachhaltigen Verteilung humanitärer Hilfe in großem Umfang nach und durch den gesamten Gazastreifen. Folglich forderte er Israel auf, das Gesetz zur Registrierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in seiner jetzigen Form nicht anzuwenden.

Wir fordern Israel auf, internationalen Nichtregierungsorganisationen die Tätigkeit zu gestatten und lebensrettende Hilfe für notleidende Zivilisten in Palästina zu leisten.

Ohne diese internationalen NGOs kann humanitäre Hilfe nicht in dem Umfang geleistet werden, der erforderlich ist, um weitere Todesfälle in Gaza zu verhindern.

Um Hilfe schnell, sicher und im erforderlichen Umfang leisten zu können, müssen internationale Nichtregierungsorganisationen nachhaltig und planbar arbeiten können. Ohne sie kann lebensrettende Hilfe die Bedürftigen nicht erreichen.

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Die Bereitstellung humanitärer Hilfe und Dienstleistungen für die Zivilbevölkerung hängt vom Zugang ab. Nach dem humanitären Völkerrecht müssen alle Konfliktparteien den schnellen und ungehinderten Transport von prinzipiengeleiteter humanitärer Hilfe ermöglichen und erleichtern.

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