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Der Jüdische Weltkongress bedauert die Entscheidung des EU-Gerichts, die das Verbot religiöser ritueller Schlachtungen erlaubt

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Jüdischer Weltkongress Präsident Ronald S. Lauder gab als Reaktion auf die Berufungsentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die Belgien – und damit auch anderen EU-Mitgliedstaaten – das Verbot religiöser ritueller Schlachtungen ohne Vorbetäubung erlaubte, die folgende Erklärung ab. 

Das heutige Urteil ist ein fortgesetztes Manöver zur Diskriminierung der jüdischen und muslimischen Bürger Belgiens. Mit dem Verbot der religiösen Schlachtung ohne Betäubung hat das belgische Verfassungsgericht dem jüdischen Gemeinschaftsleben in Europa ein potenziell tödliches Hindernis in den Weg gelegt. Es geht hier nicht um Tierschutz, sondern um die Unterdrückung der Religionsfreiheit, die in Artikel 10 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta garantiert ist. 

„Da der Antisemitismus in Europa und auf der ganzen Welt weiter zunimmt, können wir solche Fälle religiöser Verfolgung nicht unangefochten lassen. Die Europäische Union muss diese unkluge Entscheidung rückgängig machen, damit Juden und andere Minderheitenreligionen ihren Glauben ohne Einschränkungen ausüben können.“ 

Über den Jüdischen Weltkongress

Das Jüdischer Weltkongress (WJC) ist die internationale Organisation, die jüdische Gemeinden in 100 Ländern gegenüber Regierungen, Parlamenten und internationalen Organisationen vertritt.

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Pressemitteilung

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