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Coronavirus

Sanktionen: Kommission gibt zusätzliche Leitlinien für die Bereitstellung von COVID-19-bezogener humanitärer Hilfe in sanktionierten Umgebungen heraus

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Die Europäische Kommission hat weiter ausgebaut seinen Leitfaden zur Bereitstellung von COVID-19-bezogener humanitärer Hilfe für Länder und Gebiete auf der ganzen Welt, die restriktiven Maßnahmen der EU (Sanktionen) unterliegen. Ein neues Kapitel über Sanktionen zur Terrorismusbekämpfung enthält praktische Anleitungen zur Einhaltung der EU-Sanktionen bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe, insbesondere medizinischer Hilfe, zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es, die Aktivitäten humanitärer Helfer in diesen Gebieten sowie die Bereitstellung von Ausrüstung und Hilfe zur Bekämpfung der Pandemie zu erleichtern. Diese Ergänzung baut auf den bestehenden Kapiteln zu Syrien, Iran, Venezuela und Nicaragua.

EU-Sanktionen tragen dazu bei, wichtige EU-Ziele wie die Wahrung des Friedens, die Stärkung der internationalen Sicherheit sowie die Konsolidierung und Unterstützung von Demokratie, Völkerrecht und Menschenrechten zu erreichen. Sie richten sich an diejenigen, die diese Werte gefährden, um negative Folgen für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten. In der EU gibt es derzeit etwa 40 verschiedene Sanktionssysteme. Die Sanktionen müssen auch in einer Weise verhängt werden, die den Bedürfnissen der humanitären Akteure und der Bereitstellung humanitärer Hilfe und Aktivitäten, einschließlich medizinischer Hilfe, Rechnung trägt. Weitere Informationen zu Sanktionen finden Sie hier.

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