Ungarn
Kommission genehmigt ungarische Staatshilfe in Höhe von knapp 72 Millionen Euro zur Unterstützung einer neuen Reifenproduktionslinie
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine ungarische Maßnahme in Höhe von 71.6 Millionen Euro (28 Milliarden HUF) zugunsten der Hankook Tire & Technology Co. Ltd. genehmigt.
Die Maßnahme unterstützt Hankook beim Aufbau eines Werks für Lkw- und Busreifen in der Region Zentraltransdanubien in Ungarn. Das Projekt hat ein Gesamtbudget von 538 Millionen Euro. Mit der Investition diversifiziert das Unternehmen sein bestehendes Werk im Komitat Fejér, das bisher ausschließlich Reifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge produziert. Die Maßnahme erfolgt in Form einer Direktzuschuss und soll durch die Schaffung von 469 Arbeitsplätzen, hauptsächlich im verarbeitenden Gewerbe, zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beitragen.
Die Kommission bewertete die ungarische Maßnahme im Hinblick auf die EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 (3) (a) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Hilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der am stärksten benachteiligten Gebiete in Europa zu gewähren, und die Richtlinien für regionale HilfeDie Kommission stellte fest, dass die Maßnahme notwendig, , angemessen um zur wirtschaftlichen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Beschäftigungsquote der Region beizutragen. Darüber hinaus hat die Hilfe eine AnreizeffektDa der Begünstigte das Projekt im Europäischen Wirtschaftsraum ohne die öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt hätte, stellte die Kommission schließlich fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig da sie auf das Minimum beschränkt ist, das zur Auslösung der Investition in Ungarn erforderlich ist. Insbesondere wird die Unterstützung den Höchstbetrag der Hilfe, der auf der Grundlage der in der Richtlinie festgelegten Hilfeintensität berechnet wird, nicht überschreiten. Karte der ungarischen Regionalhilfeund hat nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die ungarische Maßnahme gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.116666 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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