Tiertransporte
Kommission genehmigt niederländische Beihilferegelung im Umfang von 700 Mio. EUR zur Förderung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Produktion im Viehsektor
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften eine mit 700 Mio. EUR dotierte niederländische Regelung genehmigt, die Landwirte entschädigen soll, wenn sie in bestimmten Gebieten der Niederlande freiwillig Viehzuchtbetriebe schließen, um die Umweltqualität zu verbessern und eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Produktion im Viehsektor zu fördern.
Das Programm gilt für von den niederländischen Provinzen ausgewiesene vorrangige Gebiete, darunter Moore, Sandböden, Flusstäler sowie Gebiete in und neben Natura 2000-Gebieten.
Das Programm läuft bis zum 1. Oktober 2029. Es steht offen für kleine und mittlere Viehhalter in den Niederlanden, die ihre Viehzuchtbetriebe in einem förderfähigen Gebiet freiwillig schließen. Um im Rahmen der Regelung förderfähig zu sein, müssen die jährlichen Stickstoffemissionen des Betriebs bestimmte Schwellenwerte erreichen, um sicherzustellen, dass ihre Schließung ausreichend positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüsse und subventionierte Beratungsleistungen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden abgedeckt, einschließlich der Entschädigung für den Verlust von Produktionsrechten und -kapazitäten, der Kosten für den Abbau und die Entsorgung der Produktionskapazitäten sowie sonstiger Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schließung des Standorts stehen.
Die Regelung ergänzt zwei bestehende niederländische Regelungen (LBV und LBV-plus), die von der Kommission in Mai 2023 zur Reduzierung des Stickstoffeintrags auf Naturschutzflächen. Viehhalter können nur an einem der drei Programme teilnehmen.
Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen, und der Leitlinien für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum. Die Kommission stellte fest, dass es sich um die Regelung handelt notwendig und angemessen um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die nachhaltige und umweltfreundliche Entwicklung der Viehzucht, und gleichzeitig die Ziele der Europäischer Green Deal. Darüber hinaus gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig, da die Maßnahme auf das erforderliche Minimum beschränkt bleibt und nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben wird. Aus diesen Gründen hat die Kommission die niederländische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.114339 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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