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Frankreich

Frankreichs Verfassungsrat lehnt Antrag auf Rentenreferendum ab

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Der Verfassungsrat Frankreichs lehnte einen zweiten Versuch politischer Gegner ab, ein Referendum über die Obergrenze des Rentenalters abzuhalten.

Macron überwand wochenlange gewalttätige Proteste und heftigen Widerstand der Gewerkschaften gegen seinen Plan, das Rentenalter auf 64 Jahre anzuheben, indem er es um zwei Jahre anhebt. Er rammte das Gesetz durch das Parlament und unterzeichnete es ohne abschließende Abstimmung.

In einer Pressemitteilung erklärte der Rat, dass der Referendumsvorschlag nicht den von der Verfassung festgelegten rechtlichen Kriterien entspreche.

Seit Macron das Parlament umgangen hat, haben sich die Abgeordneten der Opposition zweimal an den Verfassungsrat gewandt, um diese Reform zum Scheitern zu bringen. Sie suchten jedes Mal ihre Zustimmung zu einer Volksabstimmung über das Rentenalter.

Die Rolle des Rates bestand darin, festzustellen, ob die Forderung der Opposition den gesetzlichen Anforderungen für ein Referendum entsprach.

Der erste Versuch wurde bereits verworfen, auch weil das Rentengesetz noch nicht erlassen war. Auch der Referendumsvorschlag hätte keine Wirkung auf das Gesetz gehabt.

Macron behauptet, dass die Franzosen härter arbeiten müssen, wenn sie nicht wollen, dass das Rentenbudget innerhalb des nächsten Jahrzehnts jedes Jahr Milliarden von Euro in die roten Zahlen geht.

Das Rentensystem ist der Eckpfeiler des beliebten französischen Sozialschutzmodells. Die Gewerkschaften argumentieren jedoch, dass das Geld auch an anderen Stellen aufzubringen wäre, etwa indem die Reichen stärker besteuert würden.

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Gewerkschaften und Opposition werden sich nun auf einen für den 6. Juni geplanten nationalen Protesttag konzentrieren, nur zwei Tage bevor der Gesetzgeber über einen Antrag der Opposition debattiert, der das Rentengesetz außer Kraft setzen würde.

Trotz der Fokussierung auf das Rentenalter gehen nur 36 % mit 62 in den Ruhestand. Weitere 36 % gehen später in den Ruhestand, da mehr in das System eingezahlt werden muss, um eine volle Rente zu erhalten.

Trotzdem zeigen OECD-Daten, dass die französischen Rentenzahlungen in Frankreich als Prozentsatz des Einkommens vor dem Ruhestand höher sind.

Meinungsumfragen zeigen, dass eine große Mehrheit der Wähler gegen das neue Gesetz ist.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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