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Finnland

Kommission genehmigt finnisches Programm in Höhe von 16 Mio. EUR zur Unterstützung von Landwirten im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine

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Die Europäische Kommission hat ein finnisches Programm in Höhe von 16 Millionen Euro zur Unterstützung des Agrarsektors im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Krisenrahmen, angenommen von der Kommission am 23. März 2022 auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“), in der anerkannt wird, dass die Wirtschaft der EU von einer ernsthaften Störung betroffen ist. Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Beihilfe in Form von Steuervorteilen. Insbesondere wird die finnische Steuerverwaltung den für das Steuerjahr 2022 fälligen Betrag der Grundsteuer auf die landwirtschaftlichen Produktionsgebäude kürzen.

Die Maßnahme steht den Landwirten offen, die von der Kostensteigerung der Produktionsmittel wie Strom und Düngemittel aufgrund der aktuellen geopolitischen Krise betroffen sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die finnische Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und zwar im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Der Agrarsektor ist besonders von den durch den russischen Einmarsch in die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen verursachten Kostensteigerungen betroffen. Dieses 16-Millionen-Euro-Programm wird es Finnland ermöglichen, die Landwirte zu unterstützen, die von der aktuellen geopolitischen Krise betroffen sind. Wir stehen weiterhin zur Ukraine und ihren Menschen. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen zeitnah, koordiniert und wirksam umgesetzt werden können, während gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben.“ Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.

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