Kroatien
Kommission genehmigt Änderung der kroatischen Regelung zur Unterstützung der von der Coronavirus-Pandemie betroffenen See-, Verkehrs-, Reise- und Infrastruktursektoren
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine Änderung einer bestehenden kroatischen Regelung zur Unterstützung des Seeverkehrs, des Verkehrs, des Reiseverkehrs und der Infrastruktur mit den staatlichen Beihilfen im Einklang steht Temporärer Rahmen. Die Kommission genehmigte die ursprüngliche Regelung in Juni 2020 (SA.57711) und seine nachfolgenden Änderungen im Juli 2020 (SA.58128), im August 2020 (SA.58136), im Dezember 2020 (SA.59924 & SA.59942) und im September 2021 (SA.64375). Kroatien hat folgende Änderungen der bestehenden Regelung angemeldet: (i) eine Gesamtmittelerhöhung um 132.8 Mio. EUR (1 Mrd. HRK); und (ii) die Verlängerung der Maßnahme bis zum 30. Juni 2022. Die Kommission stellte fest, dass die geänderte Regelung den Bedingungen des Befristeten Gemeinschaftsrahmens entspricht.
Insbesondere darf die Beihilfe (i) 2.3 Mio. EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 30. Juni 2021 gewährt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelung in der geänderten Fassung gemäß Artikel 107 Absatz 3 weiterhin erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben )(b) AEUV und die Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.100913 in der Beihilfenregister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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