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Kroatien

Kroatien nimmt Hürden für Schengen-Beitritt

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Der Rat kam heute (10. Dezember) zu dem Schluss, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands erfüllt hat. Diese Überprüfung, ob Kroatien die notwendigen Bedingungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands erfüllt, ist eine Voraussetzung dafür, dass der Rat einen späteren Beschluss über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen fassen kann.

Kroatien wendet seit seinem EU-Beitritt die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands an, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Gemäß der EU-Beitrittsakte Kroatiens kann die Aufhebung dieser Kontrollen nur nach einem entsprechenden Beschluss des Rates erfolgen, nachdem gemäß den Schengen-Bewertungsverfahren überprüft wurde, dass Kroatien die Bedingungen erfüllt.

Die Schengen-Bewertung Kroatiens fand zwischen 2016 und 2020 statt. Im Oktober 2019 war die Kommission der Auffassung, dass Kroatien die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die erforderlichen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands zu gewährleisten. Den letzten Aktionsplan für die evaluierten Felder hat sie im Februar 2021 abgeschlossen.

Mit den heutigen Schlussfolgerungen soll der Rat förmlich feststellen, dass Kroatien die erforderlichen Bedingungen erfüllt hat. Die Annahme dieser Schlussfolgerungen erfolgt unbeschadet der Annahme des Beschlusses des Rates über die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands.

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