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China

Bericht des EU-Berufungsgremiums im WTO-Streit mit China über einstweilige Verfügungen

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Die EU hat gegen den Bericht des WTO-Panels im WTO-Streit mit China über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (DS611) Berufung eingelegt.

In seinem Bericht bestätigte das WTO-Panel die Argumentation der EU und erkannte an, dass China eine Politik der Einschränkung geistiger Eigentumsrechte entwickelt habe, die mit den Richtlinien des Obersten Volksgerichtshofs begann, von der Politik unterstützt und von der Justiz durch mehrere Gerichtsurteile umgesetzt wurde. Es stellte außerdem fest, dass China transparenter sein müsse, indem es der EU und anderen WTO-Mitgliedern Informationen zu Fragen des geistigen Eigentums, einschließlich Gerichtsurteilen, zukommen lasse. 

Das Panel folgte jedoch nicht der Auslegung des TRIPS-Übereinkommens durch die EU. China müsse davon absehen, Maßnahmen zu ergreifen oder aufrechtzuerhalten, die die Umsetzung des Übereinkommens durch andere WTO-Mitglieder in ihren jeweiligen Rechtsräumen behindern. Dem Panel zufolge enthält das TRIPS-Übereinkommen keine Verpflichtung für WTO-Mitglieder, Maßnahmen zu unterlassen, die andere WTO-Mitglieder an der Umsetzung des Übereinkommens in ihren eigenen Hoheitsgebieten hindern. 

Mit dieser Berufung will die Europäische Union die Entscheidung des Panels aufheben und europäischen Unternehmen so die Möglichkeit geben, ihr geistiges Eigentum vor europäischen Gerichten zu verteidigen. Das Ergebnis der Berufung der EU wird für die zweite Julihälfte 2025 erwartet.

Hintergrund

Im Fall DS 611 geht es um standardessentielle Patente. Dabei handelt es sich um Patente, die erforderlich sind, damit ein Produkt oder eine Technologie bestimmte Industriestandards erfüllt, wie sie beispielsweise in der Mobilkommunikation verwendet werden.

Die von der EU angefochtenen Maßnahmen ermöglichen es chinesischen Gerichten, globale Lizenzgebühren für standardessentielle Patente ohne Zustimmung des Patentinhabers festzulegen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass China über die Kosten patentierter Technologien entscheidet, auch solcher, die von EU-Patentinhabern patentiert wurden. Die Frage der Festlegung globaler Lizenzgebühren ist auch Teil der laufenden Beratungen im Fall DS632, in dem es um Chinas weltweite Lizenzbedingungen für standardessentielle Patente geht. 

Die Berufung erfolgt im Rahmen des Multi-Party Interim Appeal Arbitration Agreement (MPIA), einem alternativen Schiedssystem, das die Berufung gegen Panelberichte ermöglicht, wenn kein voll funktionsfähiges Berufungsgremium vorhanden ist. 

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Weitere Informationen

EU-Beschwerdeschrift

WTO-Fall DS611

Streitbeilegung in der EU

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