China, Kambodscha
Kommission legt interessierten Parteien den Entwurf der endgültigen Ergebnisse der Antisubventionsuntersuchung zu Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China vor
Am 20. August hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung den interessierten Parteien den Entscheidungsentwurf zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEVs) aus China vorgelegt. Dieser Entscheidungsentwurf spiegelt die eingegangenen Kommentare interessierter Parteien zu den vorläufigen Ausgleichszöllen wider. veröffentlicht am 4. Juli 2024 sowie den Abschluss einer Reihe von Ermittlungsschritten, die im vorläufigen Stadium noch nicht abgeschlossen waren.
Die Offenlegung der vorläufigen endgültigen Feststellungen ist eine Zwischenschritt im Rahmen einer Handelsschutzuntersuchung. Ziel ist es, interessierten Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, wie dies auch in der vorläufigen Phase der Fall war. Sobald die Kommission alle Kommentare interessierter Parteien analysiert und die Mitgliedstaaten ihre Stellungnahme abgegeben haben, wird die endgültige Entscheidung im Offizielles Journal der europäischen Union.
Interessierte Parteien haben nun die Möglichkeit, so bald wie möglich Anhörungen bei den Kommissionsdienststellen zu beantragen und innerhalb von 10 Tagen Kommentare abzugeben. Anschließend wird die Kommission, nachdem sie die Kommentare der interessierten Parteien berücksichtigt hat, den Mitgliedstaaten ihre endgültige Entscheidung vorlegen, die dann gemäß dem Prüfverfahren nach den Komitologieregeln abstimmen werden (der Kommissionsvorschlag wird angenommen, sofern es keine qualifizierte Mehrheit dagegen gibt). Diese Abstimmung ist bindend.
Weitere Informationen finden Sie im Verzeichnis Pressemitteilung und Fragen und Antworten online.
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