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Leichtere Mobilität für Architekten durch Inkrafttreten des EU-Kanada-Abkommens

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Architekten aus der EU und Kanada, die im jeweils anderen Rechtsraum arbeiten möchten, können dies nun problemlos tun. 

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Architektenberufen mit Kanada – das erste EU-Abkommen dieser Art, das Dienstleistungen abdeckt – ist nun rechtskräftig und erleichtert die berufliche Mobilität sowie die Möglichkeiten für Architekten in Europa und Kanada. 

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des MRA hat die Generaldirektion Handel ein Programm gestartet. dedizierte Webseite auf Ihrer Access2Markets-WebportalDie Seite bietet Architekten aus der EU einen unkomplizierten Zugang zu Ressourcen und Verfahrenshinweisen zur Registrierung und ermöglicht ihnen so einen reibungslosen Übergang in die internationale Berufspraxis.

Das im Oktober 2024 verabschiedete Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Dienstleistungen (MRA) trat nach Abschluss der internen Genehmigungsverfahren zwischen der EU und Kanada in Kraft. Es ergänzt die bestehenden Vorteile für Architekten im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen der EU und Kanada. Dieses Abkommen erleichtert die Erbringung von Architekturdienstleistungen, indem es Garantien für die Bedingungen bietet, unter denen Fachkräfte aus der EU und Kanada ihre Dienstleistungen vorübergehend im jeweils anderen Hoheitsgebiet anbieten oder ein Unternehmen gründen können. Es handelt sich um das erste MRA gemäß CETA und zugleich um das erste MRA für berufliche Qualifikationen, das von der EU abgeschlossen wurde (bestehende MRAs decken den Warenhandel, nicht aber den Dienstleistungshandel ab). 

Durch die Schaffung eines speziellen Anerkennungsverfahrens für Architektenqualifikationen, einschließlich des Erwerbs einer Lizenz, beseitigt die MRA Hürden für EU-Architekten, die in Kanada arbeiten möchten, und umgekehrt. Dies eröffnet vielversprechende neue Geschäftsmöglichkeiten und ermöglicht es europäischen Architekten, ihre erstklassigen Kompetenzen zu exportieren und auf dem kanadischen Markt aktiv zu werden.

Bedingungen für die Anerkennung von Qualifikationen 

Um ihre beruflichen Qualifikationen in Kanada anerkennen zu lassen, benötigen EU-Architekten formale Qualifikationen, eine gültige Berufszulassung einer zuständigen Behörde sowie mindestens zwölf Jahre einschlägige Berufserfahrung und Ausbildung. Sprachliche Anforderungen können gelten. EU-Architekten müssen sich zudem bei den zuständigen kanadischen Behörden (Provinzen oder Territorien) registrieren lassen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Weitere Informationen

Webseite der A2M CETA Architects zur MRA

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Website Access2Markets

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