Österreich
Österreichisches Gericht spricht rechtsextremen Anführer im Wiederaufnahmeverfahren wegen Korruption frei

Österreichs ehemaliger Vizekanzler und Ex-Rechtsführer Heinz Christian Strache (im Bild) wurde am Dienstag (10. Jänner) von einem Wiener Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren in einem Korruptionsfall freigesprochen, bei dem es um Parteispenden des Eigentümers eines Privatkrankenhauses ging.
Strache, der 2019 in einem weiteren Korruptionsskandal zurückgetreten war, war es ursprünglich verurteilt zu einer 15-monatigen Haftstrafe im Jahr 2021 für Graft. Ein höheres Gericht ordnete jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, da Textnachrichten, die die Unschuld Straches vermuten ließen, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Während seine Berufung anhängig war, verbrachte er keine Zeit im Gefängnis.
Der Fall betraf die Frage, ob es sich bei zwei Spenden an die Freiheitliche Partei (FPÖ) in Höhe von 2,000 Euro und 10,000 Euro um eine Gegenleistung von Walter Grubmüller handelte. Das war, bevor die FPÖ im Dezember 2017 eine Koalition mit den Konservativen von Sebastian Kurz bildete.
2018 gab es eine Gesetzesänderung, die es der Klinik ermöglichte, bestimmte Eingriffe direkt von der österreichischen Sozialversicherung abzurechnen. Dies ist eine erhebliche zusätzliche Einnahmequelle.
Laut APA sagte der Richter am Dienstag, es gebe keine Beweise für Korruption.
Laut APA erklärte der Richter: „Wenn der Staat Parteispenden annimmt, kann man nicht davon ausgehen, dass jede Parteispende rechtswidrig war.“
Seit 2019 wurden Aufnahmen von Strache veröffentlicht, der anbot, Staatsverträge zu reparieren. Er erhob auch Vorwürfe über Korruption in der österreichischen Politik. Kurz nach seinem Rücktritt als Vizekanzler zerbrach die konservative Koalition von Kurz.
Er wurde aus seiner Partei ausgeschlossen, und es gelang ihm nicht, eine andere Partei in den Wiener Gemeinderat zu bringen.
„Mit einem lachenden und einem weinenden Auge akzeptiere ich den Freispruch“, sagte Strache vor Journalisten nach seinem Urteil vor einem Wiener Strafgerichtshof.
Grubmüller wurde ursprünglich zu einem Jahr Haft verurteilt. Später wurde er für nicht schuldig erklärt.
Die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft ermittelt weiter in einem umfassenden Ermittlungsverfahren zum Videostich gegen Strache.
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