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Österreich

Kommission genehmigt österreichisches Programm in Höhe von 1.6 Mio. EUR zur Unterstützung öffentlicher Unternehmen, die im Pool- und Wellnesssektor im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus tätig sind

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Die Europäische Kommission hat ein österreichisches Programm in Höhe von 1.6 Mio. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen von bis zu 400,000 EUR pro Begünstigten gewährt.

Die Maßnahme steht öffentlichen Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben offen, die im Salzburger Land tätig sind und ein Thermal- oder Hallenbad mit Sauna- und/oder Wellnessbereich betreiben. Die öffentliche Unterstützung deckt einen Teil der Fixkosten, die diesen Unternehmen in Zeiten entstehen, in denen sie aufgrund der geltenden Beschränkungen Geschäftsunterbrechungen erlitten haben. Der Zweck der Maßnahme besteht darin, die plötzlichen Liquiditätsengpässe zu mildern, mit denen diese Unternehmen aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus konfrontiert sind.

Die Kommission stellte fest, dass die österreichische Regelung den Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 1.8 Mio. EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 31. Dezember 2021 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen über den Vorübergehenden Rahmen und andere von der Kommission ergriffene Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.64490 in der Staatliche Beihilfe Register auf der Website der Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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