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Algerien

EU leitet Schiedsverfahren gegen Algeriens Handels- und Investitionsbeschränkungen ein

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Die EU forderte die Einsetzung eines Schiedsgerichts im Streit über Algeriens Handels- und Investitionsbeschränkungen, die aus Sicht der EU einen Verstoß gegen das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Algerien darstellen. 

Mit der Beantragung eines Schiedsverfahrens möchte die EU die Rechte der EU-Exporteure und der in Algerien tätigen EU-Unternehmen wiederherstellen, die von den Beschränkungen negativ betroffen sind. 

Der Handel mit Algerien und Investitionen in Algerien sind für Wirtschaftsbeteiligte aus der EU aufgrund einer Reihe von Hindernissen, die die algerischen Behörden seit 2021 errichtet haben, zunehmend schwieriger geworden. Zu diesen Hindernissen gehören ein Einfuhrlizenzsystem, das praktisch einem Einfuhrverbot für bestimmte Produkte gleichkommt, ein vollständiges Einfuhrverbot für Marmor- und Keramikprodukte, eine Obergrenze für ausländisches Eigentum an Unternehmen, die Waren nach Algerien einführen, und belastende Neuregistrierungsanforderungen für diese Unternehmen sowie eine übergreifende Importsubstitutionspolitik. 

Die EU hat versucht, diese Hindernisse zu beseitigen und beantragte Konsultationen mit Algerien Juni 2024, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Die Einsetzung eines Schiedsgerichts ist der nächste Schritt im Streitbeilegungsverfahren, da die Konsultationen bisher zu keiner Lösung geführt haben. Die EU ist weiterhin jederzeit bereit, eine Verhandlungslösung zu finden. 

Nächste Schritte

Die EU hat heute ihren Schiedsrichter ernannt, und Algerien sollte innerhalb von zwei Monaten einen zweiten Schiedsrichter ernennen. Der dritte Schiedsrichter müsste vom Assoziationsrat gemäß dem Assoziierungsabkommen ernannt werden. Die drei Schiedsrichter würden dann über die Angelegenheit entscheiden, und die Entscheidung wäre für die Vertragsparteien bindend.

Darüber hinaus ist die EU besorgt über zusätzliche Hürden, die Algerien speziell für französische Exporteure und Unternehmen errichtet hat. Diese werden aufmerksam beobachtet und weiterhin mit Algerien besprochen.

Hintergrund

Die EU ist Algeriens größter Handelspartner und wickelt den Großteil seines internationalen Handels ab. Der Gesamtwert der EU-Exporte nach Algerien ist jedoch stetig gesunken und sank zwischen 31 und 2014 um 2024 %.

Die EU und Algerien unterzeichneten 2002 ein Assoziierungsabkommen, das 2005 in Kraft trat. Das Abkommen bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien in allen Bereichen, einschließlich des Handels. Es liberalisiert den Warenhandel auf beiden Seiten. Die EU ist Algeriens größter Handelspartner und trägt den Großteil seines internationalen Handels bei.

Die EU hat ihre Bedenken hinsichtlich der Handelsbeschränkungen in verschiedenen Marktsektoren wiederholt gegenüber den algerischen Behörden geäußert, jedoch ohne Erfolg. Die EU leitete den Streit mit Algerien im Juni 2024 ein und beantragte Konsultationen. Diese konnten die von der EU angesprochenen Probleme jedoch nicht lösen.

Weitere Informationen

Verbaler Vermerk mit der Bitte um ein Schiedsverfahren

Handelsbeziehungen der EU mit Algerien

Streitbeilegung

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