Asylpolitik
#Refugees: Erste Sitzung des Lenkungsausschusses der Einrichtung für Flüchtlinge in der Türkei
Der erste Lenkungsausschuss der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei tagte gestern in Brüssel 17 Februar. Sie wurde von der Europäischen Kommission geleitet und war auf die Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten und der Türkei angewiesen.
Die erste Sitzung des Lenkungsausschusses der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei fand am 17 Februar in Brüssel unter dem Vorsitz der Kommission statt. Die ersten Projekte zur Bereitstellung von humanitärer Hilfe und zur Unterstützung des Zugangs zu Bildung für Flüchtlingskinder in der Türkei werden in Kürze den zuständigen Ausschüssen zur Genehmigung vorgelegt.
Die Sitzung des Lenkungsausschusses wurde von der Europäischen Kommission unter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten sowie der Türkei in beratender Funktion geleitet. Der Ausschuss erteilte der Kommission den Auftrag, den 2016-Beitrag aus dem EU-Haushalt umgehend umzusetzen, um dringend benötigte humanitäre Hilfe und Zugang zu Bildung für Flüchtlingskinder in der Türkei bereitzustellen. Die ersten Projekte, die humanitäre Hilfe und Zugang zu Bildung für Flüchtlingskinder in der Türkei unterstützen wird demnächst im ECHO-Ausschuss für die Finanzierung der humanitären Hilfe zur Genehmigung vorgelegt.
Die Mittel der Fazilität werden aus dem EU-Haushalt und aus den EU-Mitgliedstaaten für 2016 und 2017 bereitgestellt und belaufen sich über einen Zeitraum von zwei Jahren auf insgesamt bis zu 3 Mrd. EUR. Diese Mittel werden die Bereitstellung von humanitärer, entwicklungspolitischer und sonstiger Hilfe für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften sowie für nationale und lokale Behörden bei der Bewältigung und Bewältigung der Folgen der Flüchtlingsströme finanzieren. Voraussetzung für die schrittweise Bereitstellung dieser Hilfe ist, dass die Türkei ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei erfüllt. Um die Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der Finanzierung zu gewährleisten, gibt der Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien vor und entscheidet, welche Arten von Maßnahmen durch welche Finanzierungsinstrumente unterstützt werden.
Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ist die Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach erheblichen zusätzlichen Mitteln zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei. Die Fazilität bietet einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen, die aus dem EU-Haushalt und den nationalen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden. So soll sichergestellt werden, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird.
Hintergrund
Aufgrund seiner geografischen Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten. Das Land beherbergt mehr als 2.5 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge. Die Türkei unternimmt lobenswerte Anstrengungen, um einem beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von Flüchtlingen massive humanitäre Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR ihrer eigenen Mittel zur Bewältigung dieser Krise ausgegeben.
Am 15. Oktober einigten sich die Europäische Kommission und die Türkei ad referenda auf einen gemeinsamen Aktionsplan zur Intensivierung der Zusammenarbeit im Migrationsmanagement im Rahmen koordinierter Anstrengungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Auf dem Europäischen Rat am 15. Oktober begrüßten die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten den gemeinsamen Aktionsplan und bekundeten ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit der Türkei zu intensivieren und ihr politisches und finanzielles Engagement im Rahmen des bestehenden Rahmens deutlich zu erhöhen. Der Aktionsplan wurde auf dem EU-Türkei-Gipfel am 29. November 2016 in Kraft gesetzt.
Der Aktionsplan sieht eine Reihe von Kooperationsmaßnahmen vor, die von der Europäischen Union und der Türkei dringend durchgeführt werden müssen, um den gemeinsamen Herausforderungen auf konzertierte Weise zu begegnen und die Anstrengungen der Türkei zur Bewältigung der großen Zahl schutzbedürftiger Personen zu ergänzen in der Türkei. Darüber hinaus haben sich die Europäische Union - die Organe und ihre Mitgliedstaaten - verpflichtet, das politische Engagement mit der Türkei zu verstärken, der Türkei erhebliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, die Erfüllung des Fahrplans für die Visaliberalisierung zu beschleunigen und den Beitrittsprozess mit der Türkei wiederzubeleben.
Die im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei gewährte Hilfe wird von der Einhaltung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei, der darauf abzielt, die Migrationsströme in Ordnung zu bringen und zur Eindämmung der irregulären Migration beizutragen, und der Erklärung EU-Türkei von 29 abhängig gemacht November 2015.
Für mehr Informationen
EU-Türkei gemeinsamen Aktionsplan
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu 15 Oktober 2015
Anhang 1: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei Implementierungsbericht
FACTSHEET: Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei
Europäische Agenda für Migrationsfragen
Mitteilung von 23 September 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Sofortige operative, haushaltspolitische und rechtliche Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
Mitteilung von 14 Oktober 2015: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Stand der Umsetzung der vorrangigen Maßnahmen der Europäischen Migrationsagenda
Mitteilung von 15 Dezember: Eine europäische Grenz- und Küstenwache und ein wirksames Management der europäischen Außengrenzen
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