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Konflikte

Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der öffentlichen Aufträge zwischen Brüssel Behörden und Französisch Werbung Firma JC Decaux

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DeauxNach einer Beschwerde hat die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob zwei von den Brüsseler Behörden zugunsten des französischen Außenwerbungsunternehmens JC Decaux gewährte Maßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen standen. Die Kommission befürchtet, dass bestimmte Steuer- und Mietbefreiungen dem Unternehmen einen selektiven Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft haben könnten. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt den interessierten Parteien die Möglichkeit, zu den zu prüfenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dies greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Die Kommission leitete nach einer Beschwerde ihres Konkurrenten Clear Channel Belgium die Untersuchung angeblicher staatlicher Beihilfen ein, die Belgien zugunsten von JC Decaux gewährt hatte.

Die erste Maßnahme betrifft die Nutzung einer Reihe von Werbetafeln im Zentrum von Brüssel. JC Decaux hatte auf der Grundlage eines Handelsvertrages mit der Stadt Brüssel Werbetafeln genutzt, um die Stadt mit öffentlichen Möbeln (Würfe, Karten, öffentliche Toiletten) zwischen 1984 und 1999 zu versorgen. In 1999 unterzeichnete JC Decaux einen nachfolgenden Vertrag, in dessen Rahmen neue Paneele installiert und die monatliche Miete an die Stadt gezahlt werden sollte. Die alten Paneele mussten vor dem Ende von 2010 schrittweise entfernt werden. JC Decaux nutzte jedoch eine Reihe dieser alten Paneele, nachdem sie hätte entfernt werden sollen, kommerziell weiter, ohne Miete oder Steuern zu zahlen. Die Kommission befürchtet, dass dies dem Unternehmen einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft hat.

Der zweite Teil der Untersuchung betrifft das Villo-Fahrradverleihsystem in der Region Brüssel. Die Region hat Villo als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) definiert und JC Decaux nach einem Ausschreibungsverfahren eine exklusive Konzession für die Erbringung dieser Dienstleistung in 2008 erteilt. Das Fahrradverleihsystem wird durch Zahlungen der Benutzer und die Nutzung der mit den Fahrradhaltestellen verbundenen Werbetafeln finanziert. Darüber hinaus gewährte die Region Brüssel JC Decaux bestimmte Miet- und Steuerbefreiungen.

EU-Beihilfevorschriften auf Ausgleichszahlungen für öffentliche DienstleistungenDie in 2011 verabschiedete Richtlinie sieht unter bestimmten Bedingungen die Entschädigung von Unternehmen durch staatliche Beihilfen für die zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung vor. Nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen können die Mitgliedstaaten Beihilfen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewähren und gleichzeitig sicherstellen, dass die mit diesen Dienstleistungen betrauten Unternehmen nicht überkompensiert werden, was Wettbewerbsverzerrungen minimiert und eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel gewährleistet.

Die Kommission stellt weder die Definition von Villo als öffentliche Dienstleistung in Frage noch die Tatsache, dass JC Decaux eine Entschädigung für die Erbringung dieser öffentlichen Dienstleistung gemäß den Anforderungen der Konzession erhält. Die Kommission befürchtet jedoch, dass die zusätzlichen Mietzins- und Steuervorteile, die JC Decaux nach dem Abschluss des Angebots gewährt wurden, zu einer Überkompensation des Unternehmens führen könnten, was gegen die gemeinsamen Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verstößt (siehe IP / 11 / 1571 und MEMO / 11 / 929).

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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