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Das Parlament setzt einen Sonderausschuss auf steuerliche Regelungen

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EPDas Parlament stimmte am Donnerstag (12. Februar) für die Einrichtung eines Sonderausschusses. Dieser soll die Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung der EU-Mitgliedstaaten untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft abgeben. Der Ausschuss wird 45 Mitglieder haben und zunächst für sechs Monate eingerichtet.

Abstimmungsergebnis: 612 dafür, 19 dagegen und 23 Stimmenthaltungen. Das Zusammensetzung des Ausschusses wurde durch Handzeichen gebilligt.

Mandat

Der Ausschuss wird sich bereits im Januar 1 mit Steuerregelungspraktiken befassen, aber auch prüfen, wie die Europäische Kommission mit staatlichen Beihilfen in Mitgliedstaaten umgeht und inwieweit sie für ihre Steuerregelungen transparent sind. Sie wird auch versuchen, die negativen Auswirkungen einer aggressiven Steuerplanung auf die öffentlichen Finanzen festzustellen, und Empfehlungen für die Zukunft ausarbeiten.

Hintergrund

Der Ausschuss wird nach einer Reihe von Untersuchungen der Europäischen Kommission zu Steuervorbescheiden für multinationale Unternehmen in Luxemburg, Irland, Belgien und den Niederlanden eingerichtet.

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss plant die Ausarbeitung eines Untersuchungsberichts (nicht gesetzgeberisch, auf eigene Initiative) über Steuervorbescheide, der nun hinfällig wird, da sich seine Zuständigkeit mit der des Sonderausschusses überschnitten hätte. ..

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Beschluss zur Einsetzung des Sonderausschusses, dessen Mandat und Zusammensetzung (auf 12.02.2015 klicken)

Regeln für die Einsetzung eines Sonderausschusses (Artikel 197)

Liste der Ausschussmitglieder

 

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