Afrika
Die Beseitigung der Armut und Menschenrechte in der Post-2015 Entwicklungsagenda
Die Beseitigung der Armut, die Bekämpfung von Ungleichheiten, der Schutz der Menschenrechte, die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme und die Schaffung eines eigenständigen Ziels für die Gleichstellung der Geschlechter sind die Hauptziele, die die EU in die globale Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 aufnehmen sollte, so das Parlament in einer Entschließung stimmte am Dienstag (25. November).
„Mit der Annahme dieser Entschließung im Europäischen Parlament senden wir eine klare Botschaft an den Rat. Wir wollen, dass der Rat einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet, der es der EU ermöglicht, in den Verhandlungen zum globalen Entwicklungsrahmen im nächsten Jahr Stellung zu beziehen und wirksam zu sein. Diese Verhandlungen werden zu den neuen Zielen für die Zeit nach 2015 führen und die Millenniumsziele von 2000 ersetzen“, sagte Berichterstatter Davor Ivo Stier (EVP, HR) in der Debatte vor der Abstimmung.Menschenrechte, Klimawandel, Gesundheitssysteme und Gleichstellung der Geschlechter
Die Abgeordneten sind sich einig, dass die Beendigung der Armut und die Bekämpfung von Ungleichheiten das Grundthema der globalen Entwicklungsagenda nach 2015 sein sollten, und die EU sollte sicherstellen, dass ein auf Menschenrechten basierender Ansatz und das Recht auf Entwicklung zu den Grundkonzepten werden.
Klimaschutzmaßnahmen und die Hinwendung zu einer energieeffizienten und auf erneuerbaren Energien basierenden Wirtschaft können zu Gewinnen bei der Beseitigung der Armut führen, heißt es in dem Text, und der Gesundheitssektor könne auch zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gesellschaften beitragen. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf, die Priorität der Beseitigung von Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheit und Bildung zu fördern und die EU aufzufordern, ein eigenständiges Ziel für die Gleichstellung der Geschlechter zu unterstützen.
Mobilisierung von Finanzierungsmitteln
Die nichtlegislative Entschließung – angenommen mit 541 zu 96 Stimmen bei 29 Enthaltungen – fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, mindestens 0.7 Prozent ihres BNE für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bereitzustellen, davon mindestens 0.2 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) und andere besonders gefährdete Staaten. Sie bekräftigt außerdem, dass die Bekämpfung von Korruption, illegalen Kapitalflüssen und schädlichen Steuerstrukturen oberste Priorität bei der Entwicklungsfinanzierung haben sollte.
Nächste Schritte
Der EU-Ministerrat wird voraussichtlich am 14. Dezember 2014 über seinen Standpunkt entscheiden.
Hintergrund
Die EU und 13 ihrer Mitgliedstaaten leisten direkt und indirekt einen Beitrag zu einer 30-köpfigen globalen offenen Arbeitsgruppe zur Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015. Die endgültigen Verhandlungen über neue Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (die auch die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 prägen werden) beginnen im Januar 2015 und im September zu Ende.
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