Kriege
Annahme des vereinbarten EU-Sanktionen über Krim und Osten der Ukraine

Der Rat hat im schriftlichen Verfahren weitere restriktive Maßnahmen der EU angesichts der Lage in der Ostukraine und auf der Krim beschlossen. Mit den Entscheidungen wurden die am 28. und 29. Juli im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates erzielten Vereinbarungen rechtsgültig bestätigt.
Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsverbot
Acht Personen und drei Organisationen sowie die illegale Annexion von Einheiten auf der Krim wurden der Liste hinzugefügt. Damit erhöht sich die Zahl der Personen und Organisationen, denen EU-Beschränkungen in Bezug auf die Ukraine unterliegen, auf 95 Personen und 23 Organisationen.
Handels- und Investitionsbeschränkungen für die Krim und Sewastopol
Der Rat verabschiedete restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit Handel und Investitionen, die mit einem Verbot neuer Investitionen, einem Verbot der Ausfuhr von Schlüsselausrüstungen sowie mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Transaktionen verbunden sind.
Diese Entscheidungen wurden im schriftlichen Verfahren angenommen und treten mit ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 30. Juli in Kraft.
Wirtschaftssanktionen
Am 29. Juli kündigten Herman Van Rompuy und der Präsident der Europäischen Kommission in einer im Namen der Europäischen Union veröffentlichten Erklärung ein Paket erheblicher zusätzlicher restriktiver Maßnahmen an, die auf die sektorale Zusammenarbeit und den Austausch mit der Russischen Föderation abzielen.
Der Rat soll die Rechtsakte zur Durchsetzung dieser Wirtschaftssanktionen am 31. Juli in einem gesonderten schriftlichen Verfahren verabschieden.
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