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Kommissarin Malmström auf visumfreies Reisen für die Bürger der Republik Moldau

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moldova_flag_wallpaper_2 weitAuf Vorschlag der Europäischen Kommission tritt morgen (28. April) die Entscheidung in Kraft, die Republik Moldau in die Liste der Drittländer aufzunehmen, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. Dies bedeutet, dass ab morgen die Visumpflicht für Bürger der Republik Moldau, die einen biometrischen Pass besitzen und für einen Kurzaufenthalt in die Schengen-Zone reisen möchten, abgeschafft wird.

Die für Inneres zuständige Kommissarin Cecilia Malmström sagte: "Ich freue mich außerordentlich, dass visumfreies Reisen für die Bürger der Republik Moldau mit einem biometrischen Pass, die für Kurzaufenthalte in die Schengen-Zone reisen möchten, Realität geworden ist. Wir haben das Visum eingeführt Der Dialog mit Chisinau im Juni 2010 und weniger als vier Jahre später Reisen ohne Visum in die Schengen-Zone sind für die Bürger der Republik Moldau Realität geworden. Diese Entscheidung wird die persönlichen Kontakte weiter erleichtern und das geschäftliche und soziale Umfeld stärken und kulturelle Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Moldawien. Es zeigt auch, wie effizient unsere Beziehungen sein können und dass engere Beziehungen zur Europäischen Union allen greifbare Vorteile bringen. Ich muss die kontinuierlichen Bemühungen der moldauischen Behörden würdigen, die dies demonstrieren dass mit Entschlossenheit und harter Arbeit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden können, die es der EU ermöglichen, die Visumpflicht abzuschaffen. "

Hintergrund: Von Visaerleichterungen bis zu visafreien Regelungen für die Republik Moldau

Als ersten Schritt auf dem Weg zum langfristigen Ziel der visafreien Einreise haben die Bürger der Republik Moldau bereits seit 1 Januar 2008 (ein aktualisiertes Visaerleichterungsabkommen, das am 1 Juli 2013 in Kraft getreten ist) die Vorteile eines Visaerleichterungsabkommens mit der EU in Anspruch genommen ).

Die Visaerleichterungsvereinbarung sah für alle moldauischen Visumantragsteller eine niedrigere Visagebühr (35 anstelle von 60) vor und verzichtete auf Gebühren für breite Kategorien von Bürgern wie Kinder, Rentner, Studenten, Personen, die in der EU lebende Familienangehörige besuchen, Personen in Bedarf an medizinischer Behandlung, Wirtschaftsbeteiligten, die mit EU-Unternehmen zusammenarbeiten, Teilnehmern am Kulturaustausch, Journalisten usw. Das Visaerleichterungsabkommen hat auch die Verfahren vereinfacht und beschleunigt und den Zugang zu Mehrfachvisa mit längerer Gültigkeitsdauer erleichtert.

Die Republik Moldau hob die Visumpflicht für EU-Bürger am 1 Januar 2007 auf.

Die EU und der Republik Moldau Visaliberalisierung Dialog wurde auf 15 Juni 2010 und das Visa-Liberalisierung Aktionsplan (VLAP) ins Leben gerufen wurde im Januar 2011 den moldauischen Behörden vorgelegt (IP / 11 / 59).

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In ihrem letzten Bericht über die Umsetzung des VLAP vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Republik Moldau alle erforderlichen Benchmarks erfüllt (IP / 13 / 1085).

Insbesondere hat die Republik Moldau die Reform des Innenministeriums erfolgreich durchgeführt, ihre Grenzpolizei modernisiert, ihre reibungslose justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den EU-Mitgliedstaaten und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit fortgesetzt und einen soliden Rahmen zur Vertiefung der Zusammenarbeit geschaffen Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich des Grenzmanagements. Die Behörden der Republik Moldau haben ernsthafte Umsetzungsbemühungen in Bezug auf das Gesetz zur Gewährleistung der Gleichstellung und den Nationalen Menschenrechtsaktionsplan sowie zur Stärkung des Büros des Bürgerbeauftragten unternommen.

Aufbauend auf dieser Einschätzung schlug die Kommission vor, die Visumpflicht für Bürger der Republik Moldau, die einen biometrischen Pass besitzen, abzuschaffen (indem das Land in die Liste der Drittländer aufgenommen wird, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind). IP / 13 / 1170).

Am 27 Februar 2014 hat das Europäische Parlament diesen Vorschlag gebilligt (STATEMENT / 14 / 20) und am 14. März hat der Rat der EU die überarbeitete Verordnung angenommen. Am 3. April unterzeichneten der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, und der stellvertretende griechische Außenminister Dimitris Kourkoulas die Änderung der Verordnung 539/2001, mit der die Republik Moldau in die Liste der Drittländer aufgenommen werden soll, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind. der letzte formale Schritt im Verfahren.

Die Befreiung von der Visumpflicht für den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte gilt ab morgen, 28 April, für Bürger der Republik Moldau, die über einen biometrischen Pass verfügen. Das aktualisierte Visaerleichterungsabkommen gilt weiterhin für Inhaber nicht biometrischer Reisedokumente.

Die Zahl der Schengen-Visumanträge für Kurzaufenthalte von Bürgern der Republik Moldau ist in den letzten vier Jahren stabil geblieben (zwischen 50,000 und 55,000). Gleichzeitig ist die Ablehnungsrate für Visumanträge von 11,4% in 2010 auf 4,8% in 2013 stark gesunken.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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