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Kinderfürsorge

Das Recht der Kinder auf Sicherheit ist in der EU „gefährdet“

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5gExO_boxXEUJsk6p4hlyHB6-nQEUWh74K8L96wXa1tZruUDxWcHzSHWbosoMlXwP4nnk1-Bbw=s0-d-e1-ftDie Rechte der Kinder auf Sicherheit in der EU werden durch die Inkonsistenz bei der Annahme und Umsetzung evidenzbasierter Strategien zur Reduzierung von vorsätzlichen Verletzungen von Kindern gefährdet Europäische Allianz für Kindersicherheit.

Die Länder müssen verstärkt bewährte Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich ergreifen, um die am stärksten gefährdeten Bürger Europas und die künftige Gesellschaft zu schützen. Vorsätzliche Verletzungen von Kindern, zu denen Misshandlungen, Gewalt durch Gleichaltrige und Selbstmord gehören, wirken sich negativ auf Kinder, Familien und die Gesellschaft aus und erfordern daher sofortige und größere Aufmerksamkeit.

Die vorsätzliche Verletzung von Kindern ist sowohl ein wichtiges Problem der öffentlichen Gesundheit als auch eines der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben eindeutig erklärt, dass „keine Gewalt gegen Kinder gerechtfertigt ist; Jede Gewalt gegen Kinder ist vermeidbar. “ (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes 2011)

Von den 35,000 + -Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-19 Jahren, die jedes Jahr in der EU sterben, sind es etwa 24% oder ungefähr 9,100-Todesfälle sind auf Verletzungen zurückzuführen. Etwa ein Drittel dieser Todesfälle wird als vorsätzlich oder unbestimmt eingestuft. Todesfälle durch vorsätzliche Verletzungen sind nur die Spitze des Eisbergs, und selbst hier, wo die besten Daten vorliegen, deuten die Beweise darauf hin, dass Misshandlungen durch Kindesmisshandlung, die als Kindermord kodiert sind, nur 20 bis 33% der tatsächlichen Fälle widerspiegeln können. (Weltgesundheitsorganisation, 2013)

"Gewalt gegen Kinder muss weiterhin kritisch behandelt werden, und wir müssen dies nachdrücklich wiederholen, anstatt das Thema stillschweigend zu verschleiern", sagte Isabelle Durant, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. "Zusätzlich zur Anwendung dessen, was wir bereits wissen, benötigen wir mehr Forschung und verbesserte Datensysteme, insbesondere für alle Arten von nicht tödlichen vorsätzlichen Verletzungen von Kindern, einschließlich Informationen zu den Kosten von Gewalt gegen Kinder und ihrer Prävention."

Der Bericht enthält individuelle Länderprofile für die teilnehmenden Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien (nur Flandern), Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien , Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden sowie das Vereinigte Königreich (nur England und Schottland).

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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