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EU gibt die volle Wirkung zu U? N Waffenembargo gegen Zentralafrikanische Republik

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00082e9d-642-612x336Am 23 Dezember verbot der Rat die Ausfuhr von Waffen und verwandtem Material aus der EU in die Zentralafrikanische Republik, um die Resolution 2127 (2013) des UN-Sicherheitsrats vom 5 Dezember in der EU uneingeschränkt umzusetzen.

Die Verbote betreffen auch die Bereitstellung von finanzieller und technischer Hilfe, einschließlich bewaffnetem Söldnerpersonal. Bestimmte Ausnahmen vom Waffenembargo sind vorgesehen, unter anderem in Bezug auf Material, das ausschließlich für die Mission zur Festigung des Friedens in Zentralafrika (Micopax), die von Afrika geführte internationale Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (MISCA) und die französischen Streitkräfte bestimmt ist in der Zentralafrikanischen Republik eingesetzt.

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